Beeinträchtigung der Straßenbeleuchtung und der öffentlichen Verkehrsflächen durch Bewuchs

Pflichten der Grundstückseigentümer nach der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim

Mit dem Herbstanfang beginnt auch die „dunkle“ Jahreszeit“, in der viele Bürgerinnen und Bürger und Verkehrsteilnehmer auf eine funktionale Straßenbeleuchtung vertrau-en. Gerade jetzt häufen sich die Beschwerden über zugewachsene oder verdeckte La-ternen. Bereits seit 2009 regelt deshalb die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Northeim diesen Punkt.

Solche Beleuchtungseinrichtungen dürfen z.B. durch Bewuchs nicht verdeckt bzw. in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden (damit ist der komplette Lichtkegel gemeint, den die Straßenlaterne ausleuchten soll). Gleiches gilt im Übrigen auch für Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen (Ampeln).

Weiterhin sind über die Grundstücksgrenze hinausragende Zweige von Bäumen und Sträuchern bis zu mindestens einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen sogar bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m zu beseitigen. Trockene Äste, die beispielweise bei Windböen oder Sturm herunterfallen können, sind vollständig zu entfern Da seitens der Stadt nicht in dem Umfang kontrolliert werden soll und kann, wird an die Erledigung dieser Pflichtaufgaben noch einmal erinnert.

Sollte ein Einschreiten der Verwaltung notwendig werden, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.