Stellungnahme der Stadt Northeim zur Situation am Mittelweg in Northeim

Zur Bebauungsplanung am Mittelweg und zur Ansiedlung der Firma Mittelstädt läuft derzeit ein gerichtliches Verfahren. Dieses Verfahren kommentiert die Stadtverwaltung nicht in der Sache, um den unabhängigen gerichtlichen Entscheidungsprozess nicht zu beeinflussen. Unabhängig davon werden die in einer Medien-Anfrage erhobenen Vorwürfe entschieden und ausdrücklich zurückgewiesen. Sollten die aus den Reihen der Anlieger erhobenen Vorwürfen aufrechterhalten werden, werden diese zum Schutze der Beschäftigten der Stadtverwaltung Northeim entsprechend weiterverfolgt. 

Es wird nochmals betont: Die Genehmigungsbehörde für den immissionsschutzrechtlichen Antrag des Unternehmens ist das Gewerbeaufsichtsamt in Göttingen. 

In der Sache selbst hat die Stadtverwaltung rechtliche Prüfaufträge und Stellungnahmen gegenüber Fachbehörden, Gerichten und politischen Gremien nach fachlichen Kriterien vorzunehmen. Fachliche Stellungnahmen, etwa gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, sind keine politischen Entscheidungen, sondern rechtlich gebotene Bewertungen auf Basis der geltenden Vorschriften, insbesondere des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des Immissionsschutzrechts. Für das betroffene Gesamtgebiet wurde bekanntlich eine Veränderungssperre erlassen. Die an das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) versandte Stellungnahme wurde sachgerecht und entsprechend der fachlichen Kriterien geschrieben und vor Versand an das GAA durch den Verwaltungsausschuss beschlossen. Entgegen den Behauptungen der Anlieger ist die Stellungnahme negativ ausgefallen. 

Ob ein Bauantrag oder eine Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung und weiteren spezialgesetzlichen Regelungen. Fragen zu früheren Nutzungsuntersagungen oder brandschutzrechtlichen Sperren einer Halle und zu deren Bewertung im konkreten Bauantragsverfahren betreffen Detailfragen eines laufenden Verwaltungsverfahrens. Fakt ist, dass eine Genehmigung des Bauantrages auf Grundlage der bestehenden Veränderungssperre versagt wurde.

Die Stadtverwaltung wird im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten sicherstellen, dass brandschutzrechtliche, immissionsschutzrechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben eingehalten werden und dass eine Nutzung nur im rechtlich zulässigen Umfang erfolgt. Eine „Ansiedlung durch die Hintertür“ erfolgt in keinem Fall. Entscheidungen über Bebauungspläne und Veränderungssperren trifft allein der Rat, die Stadtverwaltung setzt diese Beschlüsse um und bearbeitet parallel dazu zwingend anfallende Verwaltungsverfahren im Rahmen der geltenden Vorschriften. 

Warum einzelne Anlieger und externe Personen Kenntnis von Vorgängen haben, entzieht sich der Kenntnis der Stadtverwaltung. Die für die politischen Entscheidungen erforderlichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Rates nichtöffentlich zur Verfügung gestellt. 

Ohne auf konkrete Ausbauplanungen einzugehen, ist in Bezug auf die Belastbarkeit der Verkehrsinfrastruktur anzumerken, dass diese im Rahmen der Bauleitplanung und der fachlichen Stellungnahmen berücksichtigt wird und etwaige notwendige verkehrliche Maßnahmen gesondert geprüft werden. 

Ergänzend dazu teilt die Stadtverwaltung mit, dass weitergehende hausinterne Recherchen zur erstmaligen endgültigen Herstellung des Mittelwegs ergeben haben, dass die Maßnahme in den Jahren 2002 für 2004 mit 250.000 Euro, im Jahr 2004 für 2007 mit 250.000 Euro, im Jahr 2005 für 2009 mit 250.000 Euro, im Jahr 2006 für 2009 mit 250.000 Euro, im Jahr 2007 für 2010 mit 300.000 Euro, im Jahr 2008 für 2011 mit 300.000 Euro und im Jahr 2009 für 2012 mit 300 000 Euro mit jeweiligen Einzahlungen aus Beiträgen in den Haushalt eingeplant wurde. Umgesetzt wurde die Maßnahme in diesen Jahren nicht. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 wurde die Maßnahme erneut für den Haushalt angemeldet, sie wurde aber nicht in den Haushalt aufgenommen. Die Hintergründe dafür können aktuell nicht recherchiert werden. Die Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung wurden vor etwa zwei Jahren mit rund 3,25 Mio. Euro beziffert. Die erforderlichen Mittel und die dafür zu erhebenden Beiträge werden für den Haushalt 2027 ff. angemeldet.