Nach der Straßenreinigungsordnung der Stadt Northeim sind die Zugänge zu den Grundstücken, sowie die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen Gehwege und die notwendigen Fußgängerüberwege mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn offen zu halten. In der Fußgängerzone sind beidseitig Streifen auch in einer Breite von jeweils mindestens 1,50 m unmittelbar vor den Grundstücken von Schnee zu befreien.
Ortschaften
Für die Ortsteile gilt, soweit der Stadt Northeim die Straßenreinigung nicht obliegt, dass die Pflicht zur Säuberung sowie zum Schneeräumen der Straße für die Anlieger bis zur Straßenmitte besteht.
Bei am Tage gefallenem Schnee muss die Räumung möglichst sofort, spätestens aber bis 19.00 Uhr erfolgen. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Räumung bis spätestens 7.30 Uhr, an Sonn -und Feiertagen bis spätestens 9.30 Uhr erfolgt sein.
Das gleiche gilt bei Glatteis, dabei ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen.
Damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann, ist darauf zu achten, dass bei eintretendem Tauwetter die Gossen von Eis und Schnee befreit sind. Die geräumten Schnee- und Eismassen müssen so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf der Fahrbahn nicht gefährden.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau, Tel. 966-344, zur Verfügung.
Bürgermeister Simon Hartmann: "Helfen Sie bitte mit, dass wir alle gemeinsam sicher durch den Winter kommen."