Die Stadt Northeim beabsichtigt, den bestehenden Sportplatz in Höckelheim zu erhalten und ihm langfristig eine Bestandsperspektive zu geben.
Das Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes HOE Nr. 10 „Südlich des Langenackers“ aus dem Jahre 1984. Damals bestand die Entwicklungsabsicht, den Sportplatz aufzugeben und durch ein Wohngebiet zu überplanen. Diese Planung wurde nicht umgesetzt. Aus heutiger Perspektive ist der Sportplatz ein wichtiger infrastruktureller Bestandteil des Dorfes und soll langfristig in die Dorfstruktur integriert bleiben.
Es ist daher erforderlich, den Bestand des Sportplatzgeländes durch Bauleitplanung zu sichern. Zu diesem Zweck ist ein Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) bei gleichzeitiger Teilaufhebung des Bebauungsplanes HOE Nr. 10 „Südlich des Langenackers“.
Informationen zur Beteiligung mit allen Fristen hierzu finden Sie anliegend.