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Hinweise zur Stichwahl

Am Sonntag, den 11. März, findet die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Northeim statt.

Alles wie im ersten Wahlgang

Für die Stichwahl gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Hauptwahl. Es werden allerdings keine neuen Wahlbenachrichtigungsschreiben verschickt. Die Schreiben, die bereits im Rahmen der Hauptwahl zugesandt wurden, gelten auch für die Stichwahl und sind für die Wahl im Wahllokal mitzubringen. 

Teilnahme an Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung

Falls jemand seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen sollte oder auffinden kann und wahlberechtigt ist, hat dieser dennoch die Möglichkeit, zu wählen. Dafür ist im zuständigen Wahllokal oder im Briefwahlbüro, bis Freitag um 13:00 Uhr, der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Briefwahl ebenfalls möglich

Auch die Stimmabgabe per Briefwahl ist für die Stichwahl noch möglich. Alle Wahlberechtigten, die zugleich mit der Hauptwahl auch Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, sollten die Unterlagen bereits erhalten haben. Wer per Briefwahl wählen möchte, aber noch keine Unterlagen beantragt hat, sollte dies schnellstmöglich tun. 

Eine Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich.

Für sämtliche Rückfragen steht die Wahlleitung zur Verfügung (05551/966-0).

Ergebnisse live verfolgen

Verfolgen Sie

<link http: wahlen.northeim.de _blank external-link-new-window sie hier für weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenhier online den Eingang der Ergebnisse aus den Wahlbezirken

oder direkt im Rathaus. Eine Freischaltung erfolgt nach Eingang des ersten Ergebnisses nach Schließen der Wahllokale ab 18.00 Uhr.

Weitere Wahlergebnisse finden Sie auf unseren

<link https: www.northeim.de rat-verwaltung wahlen wahlergebnisse.html _blank external-link-new-window sie hier für weitere>Klicken Sie hier für weitere InformationenWahlergebnisseiten.

Die Gemeindewahlleitung