Alles wie im ersten Wahlgang
Für die Stichwahl gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Hauptwahl. Es werden allerdings keine neuen Wahlbenachrichtigungsschreiben verschickt. Die Schreiben, die bereits im Rahmen der Hauptwahl zugesandt wurden, gelten auch für die Stichwahl und sind für die Wahl im Wahllokal mitzubringen.
Teilnahme an Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung
Falls jemand seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen sollte oder auffinden kann und wahlberechtigt ist, hat dieser dennoch die Möglichkeit, zu wählen. Dafür ist im zuständigen Wahllokal oder im Briefwahlbüro, bis Freitag um 13:00 Uhr, der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Briefwahl ebenfalls möglich
Auch die Stimmabgabe per Briefwahl ist für die Stichwahl noch möglich. Alle Wahlberechtigten, die zugleich mit der Hauptwahl auch Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, sollten die Unterlagen bereits erhalten haben. Wer per Briefwahl wählen möchte, aber noch keine Unterlagen beantragt hat, sollte dies schnellstmöglich tun.
Eine Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich.
Für sämtliche Rückfragen steht die Wahlleitung zur Verfügung (05551/966-0).
Ergebnisse live verfolgen
Verfolgen Sie
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hier online den Eingang der Ergebnisse aus den Wahlbezirken
oder direkt im Rathaus. Eine Freischaltung erfolgt nach Eingang des ersten Ergebnisses nach Schließen der Wahllokale ab 18.00 Uhr.
Weitere Wahlergebnisse finden Sie auf unseren
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Wahlergebnisseiten.
Die Gemeindewahlleitung

