Die Besichtigung der zu versteigernden Gegenstände (Fahrräder, Schmuck, Bekleidung etc.) ist ab 09.30 Uhr möglich.
Versteigert werden Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist am 30. November 2017 abgelaufen ist.
Rechte an den Fundsachen können bis Freitag, den 15. Juni 2018, bis spätestens 13.00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Northeim, Am Münster 30 in Northeim, geltend gemacht werden.