Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes NOM Nr. 130 „Am Lohgraben“ und die Aufstellung der 23. Änderung „Lohgraben“ des Flächennutzungsplanes der Stadt Northeim beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es einerseits einen Hundefreilaufplatz und andererseits einen Aufenthaltsort für Wohnsitzlose dauerhaft planungsrechtlich zu sichern.
Die Stadt möchte der Öffentlichkeit frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Daher hängt der Vorentwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 130 „Am Lohgraben“ und der 23. Änderung „Lohgraben“ des Flächennutzungsplanes im Flurbereich der Abteilung "Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege", Rathaus, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 29.11.2022 bis einschließlich 29.12.2022 öffentlich aus. Die Planunterlagen können während des genannten Zeitraums auch hier und über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail: nowakewitz(at)northeim.de, Fax: 05551/966-391 oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder zur Niederschrift abgegeben oder auch dem beauftragten Planungsbüro Planerzirkel – Städtebau, Grün- und Landschaftsplanung unter sgl(at)planerzirkel.net bis zum 29.12.2022 zugesandt werden.
Weitere Informationen sind den anliegenden Unterlagen zu entnehmen.