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Bebauungsplan NOM Nr. 124 „Industriegebiet West"

Der Bebauungsplan NOM Nr. 124 "Industriegebiet West" geht in die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB.

Das Bild zeigt ein I für Information.

Alle Informationen finden Sie anliegend. Darüber hinaus werden die Inhalte auch in der Abteilung Stadtplanung/Bauaufsicht für jedermann einsehbar vom 08.11.2019 bis einschließlich 09.12.2019 ausgelegt.

Kontakt: Wolfgang Möller, Tel. 05551 - 966-313  E-Mail