Dies gilt für die Kindertagesstätten, in denen Kinder ab dem dritten Geburtstag betreut werden und für den Bereich der Krippenbetreuung für die 1- und 2-Jährigen.
Die Anmeldevordrucke sind in den Kindertagesstätten erhältlich. Für ein Gespräch stehen die Leiterinnen den Erziehungsberechtigten gerne zur Verfügung.

