Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
am 17.10.2016 ab 09.30 Uhr,
am 18.10. und 19.10.2016 ab jeweils 09.00 Uhr
in der Stadthalle Northeim
Medenheimer Straße 4, 37154 Northeim
anberaumt worden.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, sowie auf Betroffene.
Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.