Die Niedersächsische Staatskanzlei teilt mit, dass für all die, die ihren Grundkurs für Jugendleiterinnen und Jugendleiter erfolgreich abgeschlossen haben und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab sofort die Möglichkeit offen steht, die niedersächsische Ehrenamtskarte unter abgeschwächten Bedingungen zu beantragen. Konkret bedeutet dies, dass die Zugangsvoraussetzung der Mindestdauer des Engagements von derzeitig drei auf ein Jahr herabgesetzt wird. Die erforderlichen Stunden von fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr gelten nach wie vor. Es ist nicht notwendig, dass die Inhaberinnen und Inhaber der Juleica eine Kopie der Juleica dem Antrag beifügen müssen. Die antragstellende Person bestätigt mit Ihrer Unterschrift des Antrags die Richtigkeit Ihrer Angaben und damit auch das Vorliegen der Juleica bestätigen. Zudem bestätigt die jeweilige Organisation diese Angaben.
Im Antrag auf der Seite des Freiwilligen-Servers, kann unter Punkt 2. Einsatzfelder, das Feld „Ich bin Inhaber/in einer Juleica und unter 21 Jahre alt“ angekreuzt werden.