Freie Fahrt für Radfahrende - Öffnung der Northeimer Fußgängerzone für den Radverkehr

Seit dem 01. August 2023 dürfen auch Radfahrende die Fußgängerzone der Northeimer Innenstadt wieder frei befahren.

Foto: Stadt Northeim, v. l. n. r.: Herr Loges (Cicli-Club-Northeim e. V.), Herr Ziebarth (Kreisverband Northeim ADFC), Frau Klapproth (Innenstadtmanagerin), Herr Müller und Herr Fritzsche (Abteilung Bürgerdienste), Herr Wolf (Pressesprecher Polizeiinspektion Northeim) und Herr Hartmann (Bürgermeister).

Im Rahmen eines Ortstermins mit Bürgermeister Simon Hartmann, der Innenstadtmanagerin Frau Klapproth, Herrn Müller und Herrn Fritzsche von der Abteilung Bürgerdienste, Herrn Ziebarth als Vorsitzender des Kreisverbandes Northeim vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) e. V., Herrn Loges als Vorsitzender des Cicli-Club-Northeim e. V., Herrn Wolf und Herrn Heise von der Polizeiinspektion Northeim sowie den Fraktionsvorsitzenden Herrn Penno (SPD), Frau Wilp (Grüne) und vertretend Frau Weber (AFD) sowie Presse- bzw. Medienvertreter_innen, wurde eines der neuen Schilder zu Beginn der Fußgängerzone im Bereich der Alten Wache eingeweiht.

Damit wird der Beschluss des Rates der Stadt Northeim vom 29. Juni 2023, nach Veröffentlichung im Amtsblatt sowie der Wahrung einer gesetzlichen 14-Tage Frist, mit der Anbringung der neuen Beschilderung realisiert.

Die Öffnung bzw. Umwidmung der Fußgängerzone dient dem übergeordneten Ziel der Treibhausgasneutralität, indem der Radverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr gestärkt und als Verkehrsmittel zur Erledigung von Anliegen in der Innenstadt attraktiver wird. Northeims Einzelhandel, Gastronomie und sonstige innerstädtische Einrichtungen können nun von der verbesserten Erreichbarkeit mit dem Fahrrad profitieren.

Wichtig ist, dass Fußgänger_innen weiterhin eine Vorrangstellung genießen. Das bedeutet, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für Radfahrende gilt, nach der Freigabe zum Befahren der Fußgängerzone, Schrittgeschwindigkeit.

Mit Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr wird die Benutzungseinschränkung für Radfahrende mit Wirkung vom 01.11.1992 aufgehoben.

Die nachstehend bezeichneten Straßen der Fußgängerzone werden durch Widmung für den Radverkehr freigegeben und dürfen damit befahren werden:

Breite Straße

Nordseite: von Nr. 42 bis 56
Südseite: von Nr. 1 bis 25

Markt

Ostseite: von Nr. 1 bis Nr. 11
Westseite: von Breite Straße Nr. 55 bis
Eckgrundstück Markt / Hinter der Kapelle

Braunschweiger Gasse

Für den Bereich Breite Straße bis Braunschweiger Gasse Nr. 1

Am Münster

Für den gesamten Bereich

Alte Poststraße

Für den Bereich zwischen Breite Straße und Markt

Wieterstraße

Für den Bereich zwischen Breite Straße bis
Hagenstraße

Kurze Straße

Für den Bereich zwischen Hagenstraße und Am Münster

Der Bereich der Breiten Straße Ost und Wieterstraße ist ohnehin als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet und darf für den Radverkehr genutzt werden.

Die beigefügten Karten zeigen die befahrbaren Abschnitte in der Fußgängerzone. 

Die Stadt Northeim dankt den Beschäftigten der Technischen Diensten für die Anbringung der neuen Beschilderung.