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"Zum Wehklag"

Öffentliche Auslegung sowie Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzgl. der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (EDE Nr. 6) "Zum Wehklag".

Das Bild zeigt den Buchstabe I für Information.

Gemäß § 13 (2) S. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf der Klarstellungs- und Abrundungssatzung (EDE Nr. 6) „Zum Wehklag“ nebst Begründung während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie nach Vereinbarung) der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 23.04.2019 bis einschließlich 27.05.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ansprechpartner bei weiteren Rückfragen ist Hr. Nowakewitz (Raum 132, 1. OG, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim).

Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung.

Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info@pg-puche.de bis zum 27.05.2019 zugesandt werden.