News-Archiv

Weiterhin Maskenpflicht auf dem Northeimer Wochenmarkt

Besucherinnen und Besucher von Wochenmärkten sind verpflichtet, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Neben dem öffentlichen Personennahverkehr sowie Geschäften und Verkaufsstellen, gilt auch weiter auf Wochenmärkten die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu benutzen. Gleichzeitig ist es auch weiterhin wichtig, zusätzlich zur Mund-Nasen-Bedeckung, einen Mindestabstand von 1,5 Metern (Abstandsgebot) einzuhalten, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Insbesondere vor den Verkaufsständen. Von der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Auch Personen, für die aufgrund einer Behinderung oder von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.