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Öffentliche Auslegung BP NOM Nr. 130 "Am Lohgraben" und 23. Änderung des FNP

Der Bebauungsplan NOM Nr. 130 „Am Lohgraben“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Northeim gehen in die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Bild zeigt ein I für Information.

Das Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung eines Wohncontainerstandortes für wohnungslose Menschen sowie der Außenstelle des
städtischen Bauhofes. Des Weiteren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Hundeplatz geschaffen werden.

Informationen dazu finden Sie anliegend.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist vom 30.03.2023 bis einschließlich 01.05.2023 schriftlich an die Stadt Northeim, Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim oder per E-Mail an nowakewitz(at)northeim.de gerichtet werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist nach vorheriger terminlicher Vereinbarung auch mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Northeim gebracht werden.