- zur Ausweitung von Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 IfSG zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
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Neueste Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim
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