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Ladenöffnungszeiten am 24.12. und 31.12.

Die Stadt Northeim weist darauf hin, dass nach der Reform des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) am Silvestertag nun nur noch bis 14 Uhr geöffnet und verkauft werden darf, wie es auch am 24. Dezember zulässig ist.

Das Bild zeigt den Buchstaben I für Information.

Ausgenommen von der Regelung sind in der Zeit von 0 bis 24 Uhr

  • Apotheken,
  • Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs,
  • Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und in Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie von Beklei-dungsartikeln und Schmuck.

Weitere Informationen zur Reform des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) finden Sie unter:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/arbeitsschutz_technischer_verbraucherschutz/ladenoffnung/ladenoeffnung-14135.html