Die Besichtigung der zu versteigernden Gegenstände (Fahrräder, Schmuck, Bekleidung etc.) ist ab 10.00 Uhr möglich.
Versteigert werden Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist am 31. März 2015 abgelaufen ist.
Rechte an den Fundsachen können bis Freitag, den 30.10.2015, 12.00 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Northeim, Am Münster 30 in Northeim, geltend gemacht werden.