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Beteiligung bzgl. der 3. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 60 "Am Kalbesbrook" - öffentliche Auslegung

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 60 „Am Kalbesbrook“ geht in die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Bild zeigt den Buchstaben I für Information.

Hintergrund der Planung:
Es ist beabsichtigt, das Gelände des brach gefallenen Gewerbebetriebes (ehemaliger Baubetrieb) am Sollingtor in Northeim für eine Nachnutzung vorzubereiten. Es ist vorgesehen, eine gemischte Nutzung (Wohnen, Autohaus etc.) zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll ein Teil der ehemals gewerblich genutzten Gebäude abgerissen werden. Die Erweiterung (Autohaus) ist nach Westen Richtung Umgehungsstraße vorgesehen. Auf dem Gelände sollen weitere Entwicklungen möglich sein.

Gemäß § 3 Abs. 2 liegt Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 60 „Am Kalbesbrook“ und Erweiterung Bebauungsplan NOM Nr. 60A „Am Kalbesbrook - West“ nebst Begründung während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2022 zur individuellen Einsicht öffentlich aus.  
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche GmbH, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter bis zum 12.05.2023 zugesandt
werden.