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Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim vom 18.03.2020

zur Ausweitung von Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 IfSG zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich für Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.

Das Bild zeigt den Buchstaben I für Information.

Die Verfügung finden Sie anliegend.