Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim vom 18.03.2020
zur Ausweitung von Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 IfSG zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich für Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.