Die Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen obliegt der Friedhofsverwaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht.
Grabmale lockern sich im Laufe der Zeit infolge von Witterungseinflüssen. Durch umstürzende Grabmale kann es zu Unfällen und Schadensersatzklagen seitens der Friedhofsbesucher_innen kommen.
Die für die Unterhaltung der Grabstätten Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, die durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen sowie durch Abstürzen von Teilen davon, verursacht werden.
Sofern gefährliche Lockerungen von Grabmalen festgestellt werden, informieren wir Sie umgehend. Wir empfehlen in diesen Fällen, einem auf den Friedhöfen der Stadt Northeim zugelassenen Steinmetzbetrieb einen Instandsetzungsauftrag zu erteilen, damit die Grabsteine als bauliche Anlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik wieder standsicher sind.