Stadtsanierung Stadt Northeim - Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts „Innenstadt“ (IEK)

Die Stadt Northeim hat im Jahr 2017 die vorbereitende Untersuchung (VU) und ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) „Innenstadt“ beschlossen. Damit wurden die Grundlagen für ein Sanierungsgebiet Innenstadt geschaffen und die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erreicht. Ziele des IEK sind es, die Innenstadt als wirtschaftliches, kulturelles und soziales Zentrum für Northeim und das Umland zu stärken sowie funktionale und städtebauliche Defizite abzubauen.

Im Jahr 2020 wurde die Programmstruktur der Städtebauförderung von Bund und Ländern neu aufgesetzt. Die ursprünglichen Förderformate „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ und „Zukunft Stadtgrün“ wurde dabei unter dem Titel: „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ gebündelt.
Vor diesem Hintergrund müssen in Niedersachsen bestehende Entwicklungskonzepte bis 2021 an die neue Programmstruktur angepasst und gegebenenfalls ergänzt werden.     

Dies und die erweiterten Anforderungen an Integrierte Entwicklungskonzepte durch die Neuordnung der Programmstruktur der Städtebauförderung und der Beschluss der Stadt, das Sanierungsgebiet um den Bereich des Walls zu erweitern, sind der Anlass für eine Fortschreibung des „IEK Innenstadt“. Die bestehenden Ziele der Sanierung sollen dahingehend ergänzt und angepasst werden.    

Die derzeit in der Erarbeitung befindliche Fortschreibung des IEK entwirft für Northeim ein Leitbild und fünf Handlungsfelder bzw. Leitlinien:    

1. Der erlebbare Wallring
Die besondere Qualität und Erfahrbarkeit der Wallanlagen als zusammenhängender identitätsprägender und historischer Freiraum der Northeimer Altstadt soll erhalten und gestärkt werden.

2. Der Verbindungsring
Zur Verknüpfung unterschiedlicher Angebote, zur Erlebbarmachung der Stadthistorie und für eine konfliktfreie Alltagsmobilität soll ein verbindender Ring entlang der Stadtmauer geschaffen werden.

3. Der Kern des Handelns
Zukünftig soll eine Konzentration des Einzelhandels und zentraler Funktionen auf die Hauptlagen der Innenstadt und eine Stärkung der räumlichen und funktionalen Vernetzung mit dem City-Center stattfinden.

4. Die Achse des Wandels
An den Innenstadtachsen soll durch Umnutzung des Bestandes mit zentrumsrelevanten Nutzungen, Angeboten des Gemeinbedarfs und Wohnraum ein Funktionswandel initiiert werden.

5.Die Orte des Gemeinwohls
Eine Stärkung und räumliche Verknüpfung der kulturellen, sozialen und freizeitbezogenen Nutzungen soll in den zentralen Schwerpunktbereichen erfolgen.

Die Handlungsfelder bilden dabei eine Systematik und einen konzeptionellen Rahmen, in dem dann eine Vielzahl unterschiedlichster Einzelmaßnahmen und Sanierungs-Projekte realisiert werden sollen. Diese werden in der Fortschreibung auch bereits größtenteils konkretisiert.

Der dargestellte Entwurf der Fortschreibung muss nun zunächst in den politischen Gremien der Stadt beraten und beschlossen werden. Es ist beabsichtigt, dass die Fortschreibung des IEK nach einem umfassenden Erörterungsprozess im Sanierungsbeirat und dem Sanierungsausschuss am 10.12.2020 im Rat der Stadt Northeim beschlossen wird. In den folgenden Planungsschritten wird dann daran anknüpfend ab Dezember 2020 eine Rahmenplanung erstellt, die die projektierten Maßnahmen und Ansätze weiter detaillierter darstellen und in der Ausgestaltung präzisieren wird.
Parallel dazu werden die zeitlichen Planungen und Abläufe verfeinert. Ab Anfang 2021 sollen dann, nach den erforderlichen politischen Beschlüssen, auch die Ergebnisse des Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs Münsterplatz in die Ausführungsplanung und schließlich die bauliche Umsetzung kommen.