Die Stadt Northeim weist darauf hin, dass diese Maskenpflicht auch für den Northeimer Wochenmarkt gilt und daher für den Besuch des Wochenmarktes ein Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend erforderlich ist.
Neben der Maskenpflicht ist auch weiterhin die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit sowie die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bei einem Wochenmarkt- besuch erforderlich.