Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim, Zimmer 141 (Anbau) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss, der Erläuterungsbericht, die Übersichtskarte und der Übersichtslageplan unter https://www.landkreis-northeim.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichen Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der lnhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Entsprechende Informationen finden Sie im anliegenden Dokument zur Bekanntmachung.