Die Errichtung des Schweinemaststalls soll dabei in zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Nach Fertigstellung der zwei Bauabschnitte hat das Stallgebäude die Maße 30,85 m Breite und 43,26 m Länge. Das Vorhaben steht in direktem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Ortschaft Langenholtensen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden die Träger öffentlicher Belange, etc. zur Beurteilung des Vorhabens aus immissionsschutzrechtlicher Sicht beteiligt. Das angedachte Vorhaben ist demnach unter Einhaltung festgesetzter Auflagen genehmigungsfähig.
Mittlerweile liegen alle notwendigen Unterlagen zur abschließenden Bescheidung des Bauantrages vor. Eine Genehmigung des angedachten Vorhabens durch die Verwaltung der Stadt Northeim ist zwingend zu erteilen, da der geplante Neubau eines Maststalles für 960 Schweine in der Ortschaft Langenholtensen bauplanungsrechtlich als genehmigungsfähig und somit als zulässig anzusehen ist. Der Antragsteller hat somit ein Recht auf die Erteilung der Baugenehmigung. Eine Versagung des Vorhabens ist nicht möglich.