Das Land Niedersachsen hat die Gemeinden angewiesen, auf Grund des dringenden öffentlichen Interesses zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Dingen und Waren des täglichen Bedarfs Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsregelung zuzulassen.
Nähere Informationen sind der beigefügten Datei zu entnehmen.