Ehrenamtskarte in der Stadt Northeim

In der Stadt Northeim engagieren sich zahlreiche Menschen in verschiedenen Bereichen ehrenamtlich. Ohne dieses Engagement wäre unsere Stadt nicht dieselbe und für uns alle weniger lebenswert.
Denn: "Deine Gesellschaft zählt!"

Freiwilliges Engagement und Ehrenamt tragen bedeutsam dazu bei, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten, sie gerechter zu gestalten und mit neuen Ideen zu bereichern. Um dieses Engagement zu fördern und anzuerkennen, beschloss der Rat der Stadt Northeim bereits am 11. Dezember 2014 die Einführung der landesweit gültigen Ehrenamtskarte.

Die Stadt Northeim verfolgt langfristig das Ziel, dieses Thema aktiv voranzutreiben, die Öffentlichkeit zu informieren und für die gesellschaftlich wichtige Bedeutung des Ehrenamts zu sensibilisieren.

Ehrenamt in Niedersachsen

Bereits in ganz Niedersachsen engagieren sich viele Menschen in Bereichen wie dem Rettungswesen, Sportvereinen, der Flüchtlingshilfe oder dem Umweltschutz. Dieses bemerkenswerte Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.
 

***Neu: Ab sofort steht allen ehrenamtlich Engagierten in Niedersachsen eine neue zusätzliche App für die Ehrenamtskarte zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es hier.
Hinweis: Die neue App ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung. Alle vorherigen Wege der Beantragung und Verlängerung in Schriftform oder digital über den FreiwilligenServer sowie das Vorzeigen der Karte bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit.***
 

Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte:

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt und gilt seit 2010 länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Über 80 Kommunen beteiligen sich in Niedersachsen derzeit an diesem Programm. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch nehmen.
 

Welche Vergünstigungen gibt es?

Mit der Ehrenamtskarte profitieren Engagierte in Niedersachsen und Bremen von rund 2.700 Vergünstigungen - von Rabatten im Einzelhandel bis hin zu ermäßigten Eintritten in Museen und Schwimmbädern.

Die Vergünstigungen sind in einer zentralen Datenbank im FreiwilligenServer aufgelistet sind.

Mit der neuen App werden die angebotenen Vergünstigungen auf einer Karte angezeigt, so dass sich ortsnahe Ermäßigungen schnell finden lassen.

Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, häufig durch einen Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.

Aktuell profitieren rund 29.000 aktive Karteninhaberinnen und -inhaber in Niedersachsen und Bremen von den Vergünstigungen.
 

Wie kann ich Vergünstiger*in werden?

Sie möchten das besondere Engagement der Ehrenamtskarteninhaber*innen durch Vergünstigungen auf Ihre Leistungen, Produkte, Waren etc. unterstützen? Dann werden Sie Vergünstiger*in!

Das Land Niedersachsen hat ein System für die eigenständige Registrierung von Vergünstiger*innen und die Erstellung von Vergünstigungen auf den Weg gebracht. Das neue Portal ist hier bereitgestellt: https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/registrierung-als-verguenstiger

Zusätzlich erhalten Sie über die "Bedienungsanleitung zum Portal" umfängliche Informationen über die schrittweise Registrierung als Vergünstiger*in, die Nutzung des Vergünstigerportals, die Verwaltung von Vergünstigungen sowie häufig gestellte Fragen (FAQ).
 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte? 

  • Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. Dabei können Sie auch die Fahrzeiten zu Ihrem Ehrenamt auf die erforderlichen Stunden anrechnen lassen.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.

    oder
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen JULEICA (Jugendleiter:in Card). 

    oder Sie sind aktiv engagiert
  • bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit. 
  • als ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. 
  • als Helferin oder Helfer in der psychosozialen Notfallseelsorge (PSNV) mit Grundausbildung. 

Wie lange ist die Karte gültig?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Bei fortbestehenden Voraussetzungen kann die Karte selbstverständlich verlängert werden.


Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Engagierte erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag kann schriftlich oder digital – jetzt auch über die App – gestellt werden. Die Beantragung, Verlängerung sowie die Karte an sich sind kostenlos.

Direktlink: Digitale Beantragung über den FreiwilligenServer Niedersachsen

Seit September 2024 steht allen ehrenamtlich Engagierten in Niedersachsen eine neue App für die Ehrenamtskarte zur Verfügung. Die App kann kostenlos für Android und iOS in entsprechenden Stores heruntergeladen werden. Damit kann die Niedersächsische Ehrenamtskarte digital auf dem Smartphone oder Tablet mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden.

Mit der neuen App kann die Karte auch einfach und unkompliziert beantragt oder verlängert werden. Darüber hinaus haben Nutzerinnen und Nutzer schnell im Blick, welche Vergünstigungen es jeweils in der Nähe gibt.

Direktlink zur App:

Die Ehrenamtskarte der niedersächsischen Städte und Gemeinden wird verwaltungstechnisch von der Staatskanzlei unterstützt (gemeinsame Logos, Flyer und Plakate, Bearbeitung und Verwaltung der Anträge).

 

Die Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung finden Sie hier anliegend.