Grundlagen für Kanalsanierungsmaßnahmen
Auslöser für die Betrachtung des Kanalzustands war das Aufkommen einer „Neugestaltung des Münsterplatzes“. Sobald Straßen und Plätze grundhaft erneuert werden, wird parallel dazu auch der Bedarf an der weiteren Infrastruktur (Abwasser, Gas, Wasser, etc.) geprüft, so ist es auch in der Vergangenheit praktiziert worden.
Die vorgesehenen Kanalarbeiten werden aufgrund festgestellter baulicher Schäden sowie festgestellten undichten Kanälen vorgenommen.
Weiterhin werden die Einleitungsbedingungen am Mischwasserentlastungsbauwerk in der Gardekürassierstraße, gemäß einer Richtlinie aus den 80er Jahren, nicht eingehalten. Entlastungsereignisse haben in der Vergangenheit wiederholt dazu geführt, dass Fäkalien, Toilettenpapier und Hygieneartikel in den Ablaufgraben zur Rhume aus dem System ausgetragen wurden und durch ausbaggern beseitigt werden mussten.
Ferner weist das historisch gewachsene Einzugsgebiet strukturelle Defizite auf, da keine klare Trennung zwischen den angrenzenden Trennsystemen und dem Mischwassersystem besteht. Das Festhalten am bestehenden Mischsystem ist aus wirtschaftlichen sowie zu erwartenden zukünftig steigenden Anforderungen an den Gewässerschutz und damit verbundenen weiteren Investitionen und Vorbehandlungsmaßnahmen nicht zielführend.
Die gesetzlichen Vorgaben verbieten zudem bereits seit 2009 über das Wasserhaushaltsgesetz, die Vermischung von Schmutz- und Niederschlagswasser, was den Neubau von Mischsystemen nicht mehr zulässt. Eine gesetzliche Vorgabe zur Umstellung ist damit nicht verbunden, jedoch werden Investitionen in die Abwasserinfrastruktur über mehrere Jahrzehnte getätigt, da sind entsprechend mit Weitblick Entscheidungen zu treffen.
Die Umstellung vom Mischsystem hin zum Trennsystem wird auch im aktuellen Projekt „Münsterplatz“ und weiteren künftigen Folgemaßnahmen in Kombination mit der Stadt und der Stadtwerke Northeim, wie bereits in zurückliegenden Projekten in der Innenstadt, weiterverfolgt und auch seitens der Aufsichtsbehörde unterstützt.
Durch die Ausdehnung des Projektumfangs über den Münsterplatz hinaus, auf die Teilbereiche Zwinger und Bahnhofstraße, wird die Aufgabe des Mischwasserabschlagsbauwerks in der Gardekürassierstraße zeitnah erreicht.
Positiv hervorzuheben ist, dass durch die Umstellung auf das Trennsystem im Einzugsgebiet der Gardekürassierstraße, dies zu einer Reduzierung der Fremdwasserabflüsse zur Kläranlage beiträgt, den Gewässerschutz verbessert und daraus eine Reduzierung der Rückstauproblematik im nachfolgenden Schmutzwassersystem folgen wird.
Fristen der Kanalsanierungsmaßnahmen
Die Behauptung, dass die „Kanäle frühestens 2046 in der Innenstadt zu trennen sein“, stimmt nicht mit den behördlichen Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis überein.
Zum Zeitpunkt, bis wann eine Sanierung erfolgen muss, sei folgendes klargestellt:
"Darauf aufbauend sind fortlaufend Kanalsanierungen umzusetzen, die einen ordnungsgemäßen Zustand der Abwasseranlagen gemäß § 60 WHG bis zum 31.12.2046 erwarten lassen."
Der Originalwortlaut aus der wasserrechtlichen Erlaubnis ist noch eindeutiger:
"Sämtliche Schmutz- (SW) und Mischwasserkanäle (MW) sowie Pumpstationen im Entsorgungsgebiet der Stadt Northeim sind kontinuierlich einer Zustandsbewertung […] zu unterziehen. Im Fremdwasserbeseitigungskonzept ist entsprechend der Zustandsbewertung eine fortlaufende Sanierungsplanung zu erstellen, der einen ordnungsgemäßen Zustand der Abwasseranlagen gemäß § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) bis zum 31.12.2046 erwarten lässt."
Dies schließt demzufolge die Kanalisation der Altstadt mit einer Fristsetzung bis 2046 mit ein und nicht wie behauptet: „Frühestens 2046 sind auch die Kanäle in der lnnenstadt zu trennen“.
Darüber hinaus geht die kontinuierliche Erfassung und Zustandsbewertung auch mit kontinuierlicher Kanalsanierung/-erneuerung zur Beseitigung substanzieller und struktureller Mängel einher. Dabei sind die stetig steigenden Anforderungen an den Gewässerschutz zu berücksichtigen.