Verfügungsfonds zum Sanierungsgebiet „Innenstadt Northeim“ kann starten

Auf der Grundlage der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Niedersachsen zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ hat die Stadt Northeim für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ einen Verfügungsfonds zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Northeimer Innenstadt eingerichtet.

Nachdem bereits Ende 2020 die Förderrichtlinie rechtsverbindlich geworden ist, stehen nach Genehmigung des Haushaltsplanes der Stadt Northeim nunmehr auch die finanziellen Mittel der Stadt Northeim in Höhe von 10.000,- € zur Verfügung.

Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ soll im Rahmen von finanziellen Zuschüssen privates Engage-ment für die Erhaltung und Entwicklung der Northeimer Innenstadt unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds sollen Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt und somit die Teilnahme engagierter und interessierter Akteure an der Innenstadtsanierung gestärkt werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibler und lokal angepasster einzusetzen.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen Finanzmitteln und zu mindestens 50% aus privaten Mitteln zusammen. Bevor also erste Projekte angestoßen werden können, ist es erforderlich, dass zunächst Einzahlungen „Privater Akteure“ erfolgen. Dementsprechend könnten für 2021 max. 20.000,- € (und auch in den Folgejahren) für Maßnahmen zur Verfügung stehen.

"Informationen darüber, wie man sich finanziell beteiligen kann und zum weiteren Verfahren über die Annahme der Zuwendungen durch die Stadt Northeim, geben die Mitarbeiter der Stabsstelle „Städtebauförderung“, Andreas Krause-Hedenus und Andreas Vieweg, Tel.-DW: 05551/966334 und 338.

Die Förderrichtlinie ist  hier:

einzusehen. Auch hierzu können Fragen an die o. a Mitarbeiter gerichtet werden.