3. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“ geht in die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Mit der Planänderung wird das städtebauliche Ziel verfolgt, einen insgesamt 23,50 m hohen bestehenden Werbepylon an der südwestlichen Ecke des Flurstückes 61/4, Flur 1, Gemarkung Northeim abzubauen und am nördlichen Randbereich desselben Grundstückes wieder zu errichten.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht und die vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten Informationen während den Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 21.09.2021 bis einschließlich 25.10.2021 zur Einsicht öffentlich dargelegt.

Aufgrund der pandemischen Lagen sind die Einsichtnahme sowie die Niederschrift nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-313 oder 05551/966-335 möglich. Die bekannten Hygiene- sowie Abstandsregeln sind zu beachten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aufgrund der derzeitigen Lage verpflichtend.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail: , Fax: 05551/966-391 oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Büro Keller – Büro für städtebauliche Planung unter bis zum 25.10.2021 zugesandt werden.