Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Northeim (2005) stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Da sich der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um die Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche umzuwandeln.
Die Stadt will der Öffentlichkeit frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Dazu hängen der Vorentwurf des Bebauungsplanes HOH Nr. 4 „Unterer Drauweg“ und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit
vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023
zur individuellen Einsicht öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes können die Planunterlagen auch hier in den anliegenden Dokumenten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen einsehbar.
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zur Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail: pauly(at)northeim.de, Fax: 05551/966-391 oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Büro für Architektur, Stadtplanung und Freiraumgestaltung Dipl.-Ing. B. + L. Beltz unter archbeltz(at)gmx.de bis zum 21.06.2023 zugesandt werden.