Durch das Gebiet der Stadt Northeim verlaufen mehrere Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b BlmSchG mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von ca. 8.200 Kfz/24h). Hierbei handelt es sich
- um die A 7, welche von Nord nach Südwest das Gebiet durchquert,
- des Weiteren um die B 3, welche von Nord nach Süd durch die Ortsteile Hohnstedt, Edesheim, Northeim und Sudheim verläuft und
- um die B 241, welche von West nach Ost durch die Ortsteile Höckelheim, Northeim und Hammenstedt führt.
Die übrigen Straßen im Gemeindegebiet erreichen die Relevanzschwelle nicht.
Die dem Grunde nach erforderlichen Maßnahmen werden jedoch nur dann durchgeführt, wenn die tatsächliche Nutzung der Räume der in der schalltechnischen Untersuchung angenommenen Nutzung entspricht und das vorhandene bewertete Schalldämmmaß nicht ausreichend ist.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan liegt in der Zeit
vom 06.09.2024 bis einschließlich 07.10.2024
- im Rathaus der Stadt Northeim, Abt. 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr (sowie nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Lärmaktionsplans können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Äußerung sowie Erörterung. Digitale Zusendung von Stellungnahmen (Hinweise, Anregung) an
pahland(at)northeim.de und an nowakewitz(at)northeim.de
- Darüber hinaus liegen Druckexemplare des Entwurfs in einfacher Ausfertigung in den Gemeindebüros der Ortschaften Edesheim, Hammenstedt, Hohnstedt und Sudheim aus. Diese können dort zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden.