Gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB liegt der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 124 „Industriegebiet West“ und Begründung mit
Umweltbericht nebst Gutachten und umweltrelevanten Informationen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung,
Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 27.10.2021 bis einschließlich 11.11.2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahmen sowie deren Niederschriften sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr.: 05551/966313 oder
05551/966333 möglich. Zum Schutz gegen das Corona Virus und dessen Varianten sind die anerkannten SARS-CoV-2/ COVID-19-Hygiene-Vorschriften (AHA+L) von jedem_r Besucher_in eigenverantwortlich zu beachten und das Anlegen und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als unerlässlich erbeten.
Stellungnahmen zu dem o.g. Bauleitplanverfahren können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter Beachtung der v.g. Voraussetzungen abgegeben werden. Es wird bestimmt, dass nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen Stellungnahmen abgegeben werden dürfen. Diese sind in den Planungsunterlagen rot markiert.
Schriftliche Stellungnahmen können auch dem gem. § 4b BauGB beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter
info(at)pg-puche.de bis zum 11.11.2021 zugesandt werden.
Öffentliche Auslage zum BP NOM Nr. 124 „IG West“.
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