Leitfaden und Hinweise zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes NOM Nr. 125 „Südlicher Wieter“

Der Bebauungsplan NOM Nr. 125 „Südlicher Wieter“ setzt aufgrund der örtlichen Topographie und der getroffenen Festsetzungen voraus, dass sich zukünftige Bauvorhaben in das natürliche Gelände einfügen. Daraus ergibt sich für die Architekten der Bauwilligen die Notwendigkeit, mit dem vorhandenen Gelände zu arbeiten, damit mögliche Bauvorhaben letztlich auch genehmigungsfähig sind. Die Verwaltung der Stadt Northeim hat diesbezüglich einen Leitfaden zum Umgang mit den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften erarbeitet. Der Leitfaden dient dazu, textliche Festsetzungen sowie örtliche Bauvorschriften verständlich zu erläutern und Bauwilligen die Erarbeitung von genehmigungsfähigen Bauanträgen und somit die Realisierung des Wunsches vom Eigenheim zu erleichtern. 

Den Leitfaden finden Sie anliegend.

Darüber hinaus soll der Leitfaden künftig im Rahmen des Grundstückskaufs zur Verfügung gestellt werden.