Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes SUD Nr. 15 "Gewerbeflächen an der Schuhstraße II" und der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes SUD Nr. 15 „Gewerbeflächen an der Schuhstraße II“ und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Northeim beschlossen.

Die Stadt will die Öffentlichkeit nun frühzeitig über die Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Dazu liegt die Vorstudie des Bebauungsplanes im Flurbereich der Abteilung „Stadtplanung, Bauaufsicht“, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 öffentlich zur Einsicht aus. Die Planunterlagen können während des o.g. Zeitraums auch auf der Homepage der Planungsgruppe puche gmbh sowie über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info(at)pg-puche.de bis zum 02.12.2022  zugesandt werden. 

Zur selben Zeit werden ebenfalls die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ersetzt nicht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwürfe für die Dauer eines Monats. Diese erfolgt  zu einem späteren Zeitpunkt. 

Hintergrund der Planung

Ein privater Investor beabsichtigt, eine zusätzliche gewerbliche Entwicklung entlang der B3 am westlichen Ortsrand Sudheims, zu realisieren. Das Gewerbegebiet Schuhstraße soll zum Teil zu Zwecken der städtebaulichen Neuordnung überplant und um bisher als landwirtschaftlich genutzte Flächen für eine weitere bauliche Entwicklung erweitert werden.

Der zu überplanende Teil liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11, 1. Änderung „Gewerbeflächen an der Schuhstraße“. Hier sollen die bestehenden Mischgebiete möglichst in Gewerbegebiet mit einer höheren baulichen Ausnutzbarkeit umgewandelt werden.  Außerdem sollen aufgrund von grünordnerischen Festsetzungen bisher nicht nutzbare Bereiche für die gewerbliche Nutzung erschlossen werden. Des Weiteren sollen die bisher landwirtschaftlich bzw. brachliegenden Flächen entlang der B3 bis zur Einmündung der Straße „Unteres Tor“ für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet werden. Die betroffene Fläche liegt planungsrechtlichen zum Teil im Außenbereich. Zudem stellt der Flächennutzungsplan entlang der B3 eine relativ breite Grünfläche dar.

Die vom Bebauungsplan betroffene Fläche ist im Flächennutzungsplan zum Teil noch als gemischte Baufläche dargestellt. Durch die im Parallelverfahren aufzustellende 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird voraussichtlich die gemischte Baufläche zu gewerblicher Baufläche geändert. Zur Baurechtssetzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren nach Europarecht erforderlich. 

Das Plangebiet der Aufstellung des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 6,4 ha, das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von ca. 2,0. ha.