Weiterhin dürfen Besitzer einer Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in diesem Bereich im Rahmen ihrer Genehmigung parken.
Zum einen wurde in der Mauerstraße ca. 10 Meter vor der Einmündung in die Mühlenstraße das Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ aufgestellt. Ein zweites Haltverbot mit einer Länge von ca. 20 Metern entstand in der Straße Neustadt beginnend ab der Ecke Mühlenstraße in Fahrtrichtung Stubenstraße verlaufend. Durch das Halten in zweiter Reihe ist es in der Vergangenheit in den Straßen Mühlenstraße, Mauerstraße und Neustadt zu teilweise massiven Verkehrsbehinderungen gekommen.