Hintergrund der Planung
Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Flurstück 167/3 der Flur in der Ortschaft Hammenstedt die bestehende Scheune um ein Wohnhaus zu ergänzen und in der Scheune eine Arzt- und Physiopraxis unterzubringen. Die Stadt Northeim möchte die bauliche Entwicklung mit Hilfe einer Innenbereichssatzung vorbereiten.
Das Satzungsgebiet liegt weitgehend im planerischen Außenbereich und soll mit Hilfe einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in die im Zusammenhang bebaute Ortschaft einbezogen werden.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB – hier Ergänzungssatzung – die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Demnach kann das sogenannte vereinfachte Verfahren durchgeführt werden ohne eine vorherige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beteiligungsverfahren:
Die Stadt will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Dazu werden die Unterlagen des Entwurfs der Ergänzungssatzung HAM Nr. 10 „An der Grafenwiese“ in der Zeit
vom 15.09.2026 bis einschließlich 15.10.2026
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
sowie auf der Homepage der Stadt Northeim unter
www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen unter
(https://www.uvp-verbund.de/)
einsehbar.
Die zugehörigen Unterlagen können ab sofort und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 05551/966-335 oder 05551/966-333 bei der Stadt Northeim, Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz, Rathaus, Scharnhorstplatz 1, innerhalb der Servicezeiten eingesehen und fachkundiger Rat in Anspruch genommen werden.
Servicezeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Servicezeiten von den sonst üblichen Öffnungszeiten abweichen.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder an info(at)pg-puche.de bis zum 15.10.2026 zugesandt werden.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Weitere Informationen finden Sie anliegend.






