Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Northeim

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 18.10.2021 die Entwürfe der (Teil-)Aufhebungen verschiedener Bauleitpläne gebilligt und die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

  • Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes NOM Nr. 77 „Sanierungsgebiet Am Markt / Braunschweiger Gasse / Entenmarkt"
  • Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes NOM Nr. 78 „Sanierungsgebiet zwischen Mühlenstraße / Rathausgasse und Mauerstraße"
  • Aufhebung des Bebauungsplanes NOM Nr. 79 „Sanierungsgebiet zwischen Entenmarkt / Breite Straße / Häuserstraße und Holzhäuserstraße"
  • Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes NOM Nr. 81 „Sanierungsgebiet zwischen Häuserstraße / Schaupenstiel und Bleichewall"

Die Entwürfe der o.g. (Teil-)Aufhebungen der Bauleitpläne liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung
Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 03.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 zur Einsicht für alle Personen öffentlich aus.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter
bis zum 03.12.2021 zugesandt werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben. Nach dieser Frist
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben.
Zur selben Zeit werden ebenfalls die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Umweltrelevante lnformationen liegen nicht vor.