Die Stadt Northeim wird dann gegebenenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich vornehmen und mit Blick auf die Umleitungssituation erforderlichenfalls weitere verkehrsbehördliche Maßnahmen prüfen.
Die Stadt Northeim erinnert daran, dass die Befahrung der innerörtlichen Umleitung nur für den Anliegerverkehr gestattet ist.
Es werden weitere Kontrollen in diesem Bereich stattfinden.