Bauleitplanverfahren: fünfte Teilplanänderung zum Bebauungsplan NOM Nr. 20 „Zwischen Eichstätte und Silbergraben"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB mit zeitgleicher Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB.

Der Entwurf der fünften Änderung zum Bebauungsplanes NOM Nr. 20 „Zwischen Eichstätte und Silbergraben“ liegt im Flurbereich der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege (1. Obergeschoss/Südflügel), Scharnhorstplatz 1, in der Zeit vom 21.10.2021 bis einschließlich zum 24.11.2021
unter nachfolgenden Bedingungen zur individuellen Einsichtnahme durch Interessierte und von der Planung Betroffenen öffentlich aus:
Die Einsichtnahmen sowie deren Niederschriften sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr.: 05551/966313 oder
05551/966333 möglich. Zum Schutz gegen das Corona Virus und dessen Varianten sind die anerkannten SARS-CoV-2/ COVID-19-Hygiene-Vorschriften (AHA+L) von
jedem_r Besucher_in eigenverantwortlich zu beachten und das Anlegen und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als unerlässlich erbeten.
Stellungnahmen zu dem o.g. Bauleitplanverfahren können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter Beachtung der v.g. Voraussetzungen abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen können auch an das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro AI GmbH KVU, Herr Dipl.-Ing. Carsten Vogler, Straße der Einheit 85, 37318
Uder oder unter bis zum 24.11.2021 zugesandt werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Änderungsplanung im Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben.
In dem selben Zeitraum werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB vom
Vorhabenträger und seinem Planungsbüro am Verfahren beteiligt.

Weitere Informationen finden Sie anliegend.