Die archäologischen Grabungen konnten mittlerweile ohne hochwertige Neufunde und nur wenigen Bodenbefunden abgeschlossen werden.
Der wissenschaftliche Wert der getätigten Funde ist dabei als gering einzustufen, sodass sich für das weitere Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes NOM Nr. 126 „Am Martinsgraben“ keine zusätzlichen Auswirkungen ergeben.