Angrenzende Bebauungspläne

Das Plangebiet wird von mehreren rechtskräftigen Bebauungsplänen begrenzt (siehe Abbildung: angrenzende Bebauungspläne). In diesem Zusammenhang sind die Bebauungspläne NOM Nr. 26 „Nördlich des Martinsgrabens“, NOM Nr. 45 „Schulzentrum Südstadt“, NOM Nr. 46 „Hans-Holbein-Straße“, NOM Nr. 36a „Gewerbegebiet zwischen Silber- und Martinsgraben“, NOM Nr. 57 „Gewerbegebiet zwischen Martinsgraben und Uhlenkamp“, NOM Nr. 66 "Nördlich des Hengstbachweges", sowie NOM Nr. 68/68a „Gewerbegebiet südlich des Uhlenkamps“ zu nennen. Die Bebauungspläne NOM Nr. 26 und NOM Nr. 46 setzten jeweils Wohngebiete fest, wobei die Bebauungspläne NOM Nr. 46 und 66 sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet festsetzen. Die Bebauungspläne NOM Nr. 36a, NOM Nr. 57 und NOM Nr. 68/68a setzten Gewerbegebiete und der Bebauungsplan NOM Nr. 45 eine gemeinnützige Einrichtung mit der Zweckbestimmung Schule fest.

Die Bebauungspläne und die einzelnen Änderungen finden Sie anliegend.