4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Northeim

Hintergrund der Planung:

Der Stadt Northeim liegt eine konkrete Anfrage des Vorhabenträgers IONITY GmbH vor, auf Grund der zunehmenden Elektrifizierung im Verkehrswesen, neue E-Ladestationen zu erreichen. Die Stadt Northeim unterstützt das Vorhaben, um eine bedarfsgerechte Versorgung im Bereich der Autobahn A7 zu gewährleisten.

Die betroffene Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“. Zur Baurechtssetzung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes für den Vorhabenbereich erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt ein Sondergebiet „Autobahnbezogenes Gewerbe“ dar. 

Das Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 0,18 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Rast- und Servicecenter Northeim“ nebst Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanten Informationen in der Zeit 

vom 25.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter 
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ 

sowie auf der Homepage der Stadt Northeim unter 
www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung/bebauungsplaene.html veröffentlicht. 

Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einsehbar.

Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit für jede Person öffentlich aus.

Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-335 oder 05551/966-333 möglich.

Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden. 

Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schriftliche Stellungnahmen können auch dem Planungsbüro Planungsgruppe Puche, vorzugsweise per E-Mail an info(at)pg-puche.de oder postalisch an die Häuserstraße 1, 37154 Northeim bis zum 28.03.2025 zugesandt werden. 

Weitere Informationen finden Sie anliegend.