Flächennutzungspläne

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Verfahrensständen von Flächennutzungsplänen.

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Der Flächennutzungsplan der Stadt Northeim

Durch den neuen Flächennutzungsplan, der am 23.01.2005 rechtswirksam wurde, werden umfangreiche Optionen für die zukünftige bauliche Nutzung weiterer Flächen vorbereitet.

Der Flächennutzungsplan dient als "vorbereitender Bauleitplan" und umfasst das gesamte 14.552 Hektar große Stadtgebiet Northeims. Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung dar, d.h. er zeigt, wo im Stadtgebiet welche Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen, Gemeinbedarf, Landwirtschaft, Wald usw.) vorgesehen sind.

Der Flächennutzungsplan bietet noch keine Grundlage für ein gesichertes Baurecht eines einzelnen Bauherren. Das bedeutet, auch wenn Ihr Grundstück im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, können Sie hieraus noch nicht unmittelbar den Rechtsanspruch auf eine Bebauung herleiten. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Kommune bindendes "planerisches Entwicklungsprogramm" bezeichnen, das aber selber keine Außenwirkung entfaltet.

Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einem Erläuterungsbericht.

Erst ein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelter Bebauungsplan trifft konkrete Planvorgaben.

Sollten sich im Einzelfall die Planungsziele gegenüber dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan geändert haben, muss zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in der Beteiligung der Bürger und Behörden dem Bebauungsplanverfahren. Für weitere Informationen zum Flächennutzungsplan wenden Sie sich an den Fachdienst Stadtplanung.