Dorfentwicklung
Allgemeines:
Das Dorfentwicklungsprogramm (früher Dorferneuerungsprogramm) ist ein zentrales Förderinstrument im ländlichen Raum. Das Land Niedersachsen fördert über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (kurz: ZILE-RL) unter der Teilintervention „Dorfentwicklung“ investive Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich.
Die Dorferneuerungsprogramme der vergangenen Jahrzehnte zielten insbesondere auf den Erhalt der alten Bausubstanz mit seiner kulturhistorischen Bedeutung sowie auf die dörfliche Umgestaltung der ortsuntypischen Plätze, Wege und Freiflächen ab. Das historische Ortsbild sollte auf lange Zeit in den Dörfern gewahrt werden.
Wenn es somit in den vorherigen Dorferneuerungen einzelner Dörfer im Wesentlichen um die gestalterische Aufwertung der Ortschaften ging, sind in heutiger Zeit die Anforderungen an die Dörfer weitaus vielfältigerer Natur. Neben zu bewältigenden infrastrukturellen Problemen, die sich aus dem allgemeinen Strukturwandel der ländlichen Räume und den damit verbundenen spürbaren Veränderungen im gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen dörflichen Gefüge ergeben, ist die Organisation des Zusammenlebens im ländlichen Bereich neu zu regeln. Die Vernetzung untereinander, die Stärkung der Eigeninitiativen und das gemeinsame Angehen von Problemstellungen in der Region ist hierbei von großer Bedeutung, um sich resilient zu entwickeln. Es geht in heutiger Zeit somit größtenteils nicht weniger als um das Fortbestehen der Dörfer in der Zukunft. Zu diesem Zweck werden zwischenzeitlich in den Dorfentwicklungsprogrammen nicht mehr einzelne Dörfer gefördert, sondern Dorfregionen. Der Zusammenschluss von mehreren Dörfern zu einer Dorfregion soll den strukturellen Problemen im ländlichen Raum entgegenwirken.
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Aufnahme der Dorfregion in das Förderprogramm der Dorfentwicklung sowie ein durch den Fördermittelgeber anerkannter Dorfentwicklungsplan.
Soziale Dorfentwicklung "Mooredörfer"
Aktuell befindet sich im Bereich der Stadt Northeim die Dorfregion „Mooredörfer“ im Förderprogramm der Dorfentwicklung. Die Aufnahme erfolgte hier speziell in die „Soziale Dorfentwicklung“, einem Modellvorhaben des Landes Niedersachsen.
Zu der Dorfregion gehören die Ortschaften Höckelheim, Hillerse, Schnedinghausen und Berwartshausen. Diese Region wird weitgehend durch den Flusslauf der „Moore“ geprägt, welcher somit namensgebend war.
Der Entwurf des Dorfentwicklungsplanes wurde ab August 2024 seitens eines externen Planungsbüros unter intensiver Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner der Region erarbeitet. Derzeitig erfolgt die Prüfungsphase durch den Fördermittelgeber. Für das Frühjahr dieses Jahres wird die Anerkennung des Dorfentwicklungsplanes angestrebt.
In einer, den Planungsprozess abschließenden Bürgerversammlung wird der offizielle Startschuss für die beginnende Förderphase gegeben. Gleichzeitig wird das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, wertvolle Hinweise zu den Antragsverfahren geben. Darüber hinaus stellt sich der - von der Stadt Northeim - beauftragte Umsetzungsbegleiter vor, der Ihnen beratend, kostenlos vor und während der Antragstellung zur Seite steht.
Folgende private Maßnahmen kommen im Wesentlichen für eine Förderung in Betracht:
- die Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe,
- die Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz sowie deren Umgestaltung hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild, einschl. dazugehöriger Hof-, Garten- und Grünflächen,
- die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz,
- die Revitalisierung ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz,
- der Abbruch von Gebäuden einschließlich Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzepts.
Im öffentlichen Bereich können insbesondere gefördert werden:
- die Gestaltung dörflicher Plätze, Wege und Straßen mit Seitenbereichen sowie Freiflächen und Ortsränder einschl. Begrünung,
- die Schaffung, die Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- die Schaffung, die Erhaltung und der Ausbau von Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung,
- der Erwerb von bebauten Grundstücken durch Gemeinden und Gemeindeverbände,
- die Dorfmoderation zur Unterstützung der Veränderungsprozesse in Dörfern und Dorfregionen
- die Schaffung, die Erhaltung, die Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen einschl. Sportstätten.
Höhe der Zuwendung für private Vorhaben und Antragsverfahren:
Der Fördersatz liegt bei privaten Zuwendungsempfängern in der Regel bei 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einzelne Sonderregelungen sind zu gegebener Zeit abzuklären.
Die Gewährung einer Zuwendung setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der Angaben über die geplante Maßnahme und die zu erwartenden Kosten enthält. Dieser Antrag ist über die Stadt Northeim an die Bewilligungsbehörde, das Amt für regionale Landentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, zu richten. Mit der geplanten Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides begonnen werden. Das heißt, es dürfen auch keine Aufträge vorher erteilt werden.
Ansprechpartnerin - Weitere Hinweise - Links
Ansprechpartnerin bei der Stadt Northeim:
Anja Friedmann, Tel: 05551 966-332; friedmann(at)northeim.de
Weitere Hinweise:
Nach Fertigstellung des Dorfentwicklungsplanes werden Ihnen an dieser Stelle zusätzliche Informationen gegeben.
Die Einladung zu der Bürgerversammlung erfolgt ebenso auf der Internetseite der Stadt Northeim.
Links:
Dorfentwicklung;
Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
ZILE-Richtlinie:
https://www.ml.niedersachsen.de/download/203359/Aktuelle_ZILE-Richtlinie_Stand_24.01.2024_.pdf
Ansprechpartner
Bei Fragen zu aktuellen Planungsvorhaben sowie zu Bauleitplänen (Bebauungsplänen / Flächennutzungsplan) wenden Sie sich bitte an:
Juri Nowakewitz
Tel. +49 5551 966-335
Nowakewitz(at)Northeim.de
Sarah Pauly
Tel. +49 5551 966-333
Pauly(at)Northeim.de
Fragen zur Dorfentwicklung beantwortet Ihnen:
Anja Friedmann
Tel. (05551) 966-332
Friedmann(at)Northeim.de






