Dorferneuerung

Auch in den Dörfern ist der Erhalt alter Bausubstanz von erheblicher kulturhistorischer Bedeutung. Förderprogramme sollen dazu beitragen, den Gebäudeeigentümern durch eine finanzielle und sachkundige Unterstützung die fachgerechte Sanierung/Umgestaltung ihrer Gebäude und Hofräume zu er-leichtern, damit das historische Ortsbild der Dörfer auf lange Zeit gewahrt bleibt.

Die Grundlage für eine Gewährung von Fördermitteln (aus EU, Bund und Land) bildet die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" – kurz: ZILE. Die Landesregierung in Niedersachsen hat damit der Entwicklung des ländlichen Raumes eine hohe Priorität eingeräumt.

Ein Bestandteil des Förderprogrammes ist die Dorferneuerung. Fördermittel können öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen sind, erhalten. Aus dem Gebiet der Stadt Northeim wurde die Ortschaft Langenholtensen 2010 neu in das Förderprogramm aufgenommen.

Im privaten Bereich können im Wesentlichen gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz, insbesondere land- und forstwirtschaftlich oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude einschließlich Hof-, Garten- und Grünflächen und
  • Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz einschließlich Hofräume und Nebengebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen.

Die Höhe der Förderung beträgt bei privaten Zuwendungsempfängern bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es sind im Einzelfall Höchstbeträge vorgesehen. Wichtig ist hierbei, dass Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500,00 Euro nicht gefördert werden. Dementsprechend müssen sich also die Baukosten auf mindestens 8.330,00 Euro belaufen.

Verfahrensweise

Die Gewährung einer Zuwendung setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der Angaben über die geplante Maßnahme und die zu erwartenden Kosten enthält. Dieser Antrag ist über die Stadt Northeim an die Bewilligungsbehörde, das Amt für Landentwicklung in Göttingen, zu richten. Mit der geplanten Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides begonnen werden. Das heißt, dass auch keine Aufträge vorher erteilt werden dürfen. Im Rahmen der Dorferneuerung besteht für die Einwohner der Ortschaften die Möglichkeit, sich eine kostenlose Beratung über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen einzuholen, damit die geplanten Maßnahmen den Zielen der Dorferneuerung entsprechen. Ein von der Stadt Northeim beauftragtes Planungsbüro gibt im Vorfeld Hinweise zur Historie des Gebäudes, zu wesentlichen Gestaltungselementen, zu ortstypischen Materialien und einer möglichen Farbgestaltung. Nach Abwicklung der Baumaßnahme ist lediglich noch eine Abrechnung mit dem Amt für Landentwicklung, Göttingen, durchzuführen.

Bei Fragen zur Dorferneuerung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung.

Dorferneuerung Langenholtensen/Brunstein

Der  Dorferneuerungsplan Langenholtensen/Brunstein erhielt seitens des Amtes für Landentwicklung, Göttingen, im März 2013 seine Plananerkenntnis. Der Förderzeitraum wurde festgelegt auf die Jahre 2013 – 2018.  Anträge können ab sofort gestellt werden.

Antragsformulare sind unter <link http: www.gll-nom.niedersachsen.de _blank external-link-new-window>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.gll-nom.niedersachsen.de<link http: www.gll-nom.niedersachsen.de _blank external-link-new-window>Klicken Sie hier für weitere Informationen  oder bei der Stadt Northeim zu erhalten.

Hier können Sie den Dorferneuerungsplan Langenholtensen/Brunstein anschauen: <link file:6256 download sie hier fã¼r den>Klicken Sie hier für den Download Plan