Warum gibt es Denkmalschutz?
Zahlreiche Kulturdenkmale sind dem 2. Weltkrieg sowie der Abriss- und Neubauwut der Wirtschaftswunderjahre zum Opfer gefallen. Infolgedessen wuchs das Bewusstsein dafür, dass ihr Schutz staatlich geregelt und in Stadtplanung und Baurecht mitbedacht werden muss. 1978 verabschiedete das Land Niedersachsen das Denkmalschutzgesetz.
Kulturdenkmale vermitteln der Gesellschaft Wissen über ihre Herkunft und wirken an der steten Ausbildung ihrer Identität mit. Mit ihrem Schutz wird zudem Wertschätzung für das Erbe vorangegangener Generationen ausgedrückt.
Der Baudenkmalschutz erfüllt noch weitere Zwecke: So wirken sich monoton überprägte Ortsbilder ohne Charakter messbar auf das psychische Befinden aus. Historische Bausubstanz stellt zudem eine Umweltressource dar, da sie Graue Energie einspart – also Emissionen, die durch Abriss, Entsorgung, Materialtransport und Neubau anfallen würden. Außerdem lassen sich aus alten Handwerks- und Bautechniken oft Strategien für aktuelle Herausforderungen ableiten – zum Beispiel entdeckt man in den letzten Jahren den Wert von Fachwerkarchitektur
hinsichtlich nachwachsender Baustoffe und gesünderen Raumklimas wieder. Was kann alles unter Denkmalschutz stehen?In Niedersachsen gibt es vier Kategorien von Kulturdenkmalen:
- Baudenkmale
- Bodendenkmale
- bewegliche Denkmale
- Denkmale der Erdgeschichte
(der Schutz von Naturdenkmalen wird durch das Naturschutzgesetz geregelt).
Baudenkmale
Baudenkmale sind schützenswerte Bauwerke (vgl. §2 Abs. 1 NBauO), Teile oder Gruppen davon, Friedhofs- und Grünanlagen sowie ggf. Frei-, Grün- und Wasserflächen in deren Umgebung. Das können z.B. Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Schlösser, Burgen, Bunker, Mauern, Brücken, Teiche, Kanäle, Bergwerke, Grabhügel, Friedhöfe, Parks, Freilichtbühnen, Kriegermale, Grenzsteine, Chausseen oder ganze Straßenzüge und Stadtviertel sein.
Bodendenkmale
Bodendenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen oder Spuren davon, die im Boden, in Mooren oder Gewässern verborgen sind und Aufschluss über die Kultur vergangener Zeiten geben. Das können z.B. Gräber, versunkene Bauten, vergrabene archäologische Artefakte oder auf menschliche Aktivitäten zurückzuführende Veränderungen in der Bodenstruktur (Pfostenstandspuren, Feuerstellen etc.) sein.
Bewegliche Denkmale
Bewegliche Denkmale sind von Menschen geschaffene Sachen oder Sachgesamtheiten, die beweglich sind und Aufschluss über die Kultur vergangener Zeiten geben. Das können z.B. historische Maschinen (Lokomotiven, Autos, Schiffe etc.), archäologische Fundsammlungen, Archivbestände oder Reliquien sein.
Denkmale der Erdgeschichte
Denkmale der Erdgeschichte sind Spuren, die dem Menschen Aufschluss über die Entwicklung des Planeten oder der Tier- und Pflanzenwelt in vergangenen Erdzeitaltern geben.
Das können z.B. Überreste von eiszeitlichen Tieren, Fossilien, Saurierfährten, versteinerte Meeresböden, Höhlen, Basaltsäulen oder Findlinge sein.
René Piehl M.A
Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 138
Tel.: +49 5551 966-311
piehl(at)northeim.de
denkmalschutz(at)northeim.de






