Archäologie als Teilgebiet der Denkmalpflege erfasst historische Spuren von Denkmalwert, die in der Erde, im Moor oder in Gewässern verborgen sind und daher als Bodenfunde bezeichnet werden. 

Prähistorische Frühmenschen hielten sich bereits vor ca. 115.000 bis 130.000 Jahren in Northeim auf. Durchgehend bewohnt ist die Gegend seit etwa 7.300 Jahren. Spuren dieser langen Kulturgeschichte liegen unter Äckern, Wäldern und Ortskernen verborgen. Manchmal werden sie im Zuge von Erdarbeiten freigelegt – v.a. beim Ausheben von Baugruben, beim Pflügen, Roden und dem Abbau von Bodenschätzen – oder im Nachgang davon aufgelesen. 

Derzeit sind über 700 archäologische Fundstellen in Northeim verzeichnet. 

Mit was für Bodenfunden ist in Northeim zu rechnen? 

  • Reste von Bauwerken - z.B.  Standspuren  von Pfosten  (prähistorisch), Grundmauern und gemauerte Keller (ab Mittelalter), Grabhügel, Grüfte, Erdsilos (Vorratsgruben),  Kloaken oder Straßenpflaster.
  • Alltagsgegenstände - z.B. Pfeilspitzen aus Feuerstein, Teile alter Werkzeuge (Hacken, Beile,  Sichelklingen  etc.), Scherben von Töpfer- oder Glaswaren, Gewandnadeln, Kämme, Spinnwirtel oder Mahlsteine.
  • Besondere Gegenstände - z.B. Schwerter und Speere, Musketenkugeln, Münzen, Reliquiare oder Urnen.
  • Knochen - z.B.  von menschlichen  Gräbern  und Feuerbestattungen,  aber auch  tierische  Schlachtabfälle  oder Schmuckstücke.
  • Flurrelikte im Wald  - z.B.  Rohstoffabbaue  (Steinbrüche, Bergwerke, etc.), Altäcker, Hohlwege, Köhlerplätze oder Teichdämme. 

Was ist zu tun bei Bodenfunden? 

Bodenfunde sind der Denkmalschutzbehörde zu melden und ihr zur Dokumentation und Auswertung zur Verfügung stellen, wenn diese es verlangt. 

Erfolgt eine Fundmeldung im Zuge von Erdarbeiten, ist die Fundstelle vier Werktage lang unverändert zu lassen und ggf. vor Gefahren zu schützen (außer die Denkmalschutzbehörde gibt vorher die Fortsetzung der Arbeiten frei). Bei der Entdeckung größerer Bodenfundkomplexe kann die teilweise oder vollständige Einstellung der Erdarbeiten angeordnet werden. Der Bauherr hat dann eine archäologische Fachfirma mit der Begleitung der Erdarbeiten zu beauftragen. 

Wem gehören Bodenfunde? 

Bodenfunde gehören zur Hälfte dem jeweiligen Grundstückseigentümer und zur Hälfte dem Finder (§ 984 BGB). Stößt der Finder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf den Bodenfund (z.B. als Bauarbeiter), so ist an seiner statt sein Auftraggeber Eigentümer. 

Bewegliche Bodenfunde können unter Vermittlung der Denkmalschutzbehörde auch an die Stadt oder ein Museum überschrieben und dort eingelagert werden, wenn die Eigentümer sie nicht behalten wollen. 

Wenn ein Bodenfund einen herausragenden wissenschaftlichen Wert hat, geht er in das Eigentum des Landes Niedersachsen über. Der Finder soll dann im Rahmen der verfügbaren Landeshaushaltsmittel eine Belohnung erhalten, über deren Höhe das Landesamt für Denkmalpflege entscheidet. 

Darf man aktiv nach Bodenfunden suchen? 

Bewegliche Bodenfunde ohne technische Hilfsmittel aufzulesen ist legal (z.B. von frisch gepflügten Äckern oder aus Wurzeltellern). Sie sind trotzdem der Denkmalschutzbehörde zu melden. 

Wer mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Metalldetektoren danach suchen möchte, braucht eine Suchgenehmigung. Diese wird nur an Fachkundige erteilt. Interessierte können sich dafür im Rahmen eines Landesprogramms zu qualifizierten Sondengängern ausbilden lassen. Nach einem Vorgespräch bei der kommunalen Denkmalschutzbehörde folgt die Teilnahme am Theoriekurs des Landesamts für Denkmalpflege sowie an einem regionalen Praxiskurs. Dabei werden Kompetenzen in Sachen Denkmalrecht sowie Einmessung, Aufbereitung und Bestimmung von archäologischen Bodenfunden vermittelt. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit zwischen qualifizierten Sondengängern und staatlichem Denkmalschutz. 

Wer Bodenfunde ausgraben oder aus einem Gewässer bergen möchte, braucht eine Grabungsgenehmigung. Diese wird nur ausgestellt, wenn die Arbeiten von einer archäologischen Fachkraft geleitet werden.