Baugenehmigungen
Brauche ich eine Baugenehmigung ?
Bevor mit dem Bau eines Einfamilien- oder Doppelhauses begonnen werden kann, ist es erforderlich, einige Formalitäten bei dem zuständigen Bauamt zu erledigen. Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Northeims ist dies das Bauamt der Stadt Northeim.
Zunächst gilt es in Erfahrung zu bringen, ob das Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Wenn dieser für das Baugrundstück ein Wohngebiet festsetzt, dann haben Sie die Möglichkeit zwischen einer Bauanzeige oder einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu wählen. Die Voraussetzungen hierfür liegen meistens dann vor, wenn es sich um ein neues Baugebiet handelt, das gerade erschlossen wurde. Manchmal gibt es aber auch noch Baulücken in älteren Bebauungsplänen, so dass eine Nachfrage beim Bauamt immer sinnvoll ist.
Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, ist es immer erforderlich einen Bauantrag zu stellen. Dies ist meistens dann der Fall, wenn es sich um eine Baulücke innerhalb eines gewachsenen Ortszusammenhangs handelt.
Entwurfsverfasser
Die Entscheidung, ob ein Bauantragsverfahren oder eine Bauanzeige durchgeführt werden soll, kann sich auch auf die Wahl des Entwurfsverfassers auswirken. Für das Anzeigeverfahren ist ein kleinerer Personenkreis zugelassen als für das Baugenehmigungsverfahren. Für das Bauanzeigeverfahren ist zugelassen
- wer sich Architektin oder Architekt nennen darf,
- wer in die Liste der Entwurfsverfasser/innen der Ingenieur- oder der Architektenkammer eingetragen ist
- und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen kann.
Zusätzlich dürfen folgende Personen einen Bauantrag stellen:
- Handwerksmeister/innen aus den Bereichen des Mauer-, Beton-, Stahlbeton- und Zimmererhandwerks,
- Techniker/innen der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau.
- Für die Statik und den Schall- und Wärmeschutznachweis sind Sonderfachleute einzuschalten.
Was ist konkret zu tun ?
Bitte erkundigen Sie sich zunächst beim Bauamt, ob der Bauplatz innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt, der ein Wohngebiet festsetzt. Danach fällt die Entscheidung, ob eine Bauanzeige oder ein Bauantrag gestellt werden soll oder ob ein Bauantrag gestellt werden muss.
Verfahren beim Bauantrag
Der Entwurfsverfasser reicht den Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Das Bauamt prüft u.a., ob das städtebauliche Planungsrecht eingehalten wird, ob die Grenzabstände eingehalten werden, ob die notwendigen Einstellplätze nachgewiesen sind.
Auch hier ist eine Entwässerungsgenehmigung zu erwirken. Die Antragsformulare erhalten Sie beim Eigenbetrieb Abwasser.
Mit einem Bauantrag ist, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ein einfacher oder qualifizierter Lageplan einzureichen. Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen sowie weiteren Informationen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Nach dem Abschluss der Prüfung erhalten Sie i.d.R. eine Baugenehmigung. Der Baubeginn kann nach Erhalt der Baugenehmigung erfolgen.
Gebühren bei der Bauanzeige
Für die Bescheinigung darüber, dass die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde keine vorläufige Untersagung bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen wird, wird eine Gebühr von 90,00 Euro erhoben.
Für die Entgegennahme der Unterlagen und die Überprüfung auf Vollständigkeit wird eine Gebühr von 90 Euro erhoben.
Weitere Gebühren können auftreten, falls zur Durchführung des Bauvorhabens Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder Baulasten erforderlich werden. Zudem können weitere Gebühren für die Nachforderungen von Unterlagen anfallen. Dieses ist vorab mit dem Bauamt zu klären
Gebühren für die Baugenehmigung
Die Gebühr für eine Baugenehmigung richtet sich nach dem Bauwert und zum Teil nach dem Verwaltungsaufwand.
So kostet die Baugenehmigung einer einfachen Garage i.d.R. die Mindestgebühr von 90 Euro. Die Baugenehmigung für ein durchschnittliches Wohngebäude mit einer Wohnung in einer Größenordnung von 700 m³ umbautem Raum kostet ca. 800 Euro.
Weitere Gebühren können auftreten, falls zur Durchführung des Bauvorhabens Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder Baulasten erforderlich werden. Dieses ist vorab mit dem Bauamt zu klären. Sollte die Beteiligung anderer Stellen oder Behörden erforderlich werden, sind auch diese Auslagen und Zuschläge zu übernehmen.
Gebühren für den Entwässerungsantrag
Für die Entwässerungsgenehmigung fallen bei einem Einfamilienhaus ca. 86,10 Euro Gebühren an. Weitere 25,60 Euro kostet eine Befreiung vom Abwasserbeseitigungszwang.
Die Formulare für einen Bauantrag und eine Bauanzeige finden Sie hier
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen können Sie bei den "Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder direkt ausfüllen.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner/innen in der Bauaufsicht
Welche Unterlagen brauche ich für meinen Bauantrag? Wie läuft das Baugenehmigungsverfahren im Einzelnen ab? Welche Grenzabstände muss ich einhalten? Brauche ich eine Baulast? Bei diesen Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht:
Maike Bosse
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 134
Telefon (0 55 51) 9 66-3 60
Telefax (0 55 51) 9 66-3 90
bosse(at)northeim.de
Coletta Deerberg
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 134
Telefon (0 55 51) 9 66-3 61
Telefax (0 55 51) 9 66-3 90
deerberg(at)northeim.de
Ihr Ansprechpartner im Eigenbetrieb Abwasser
Antworten auf alle Fragen rund um die Entwässerung sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Abwasser:
Oliver Seeger
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 9
Telefon (0 55 51) 9 66-3 50
Telefax (0 55 51) 9 66-2 90
seeger(at)northeim.de