Sanierungsbeirat

Die Stadt Northeim möchte in der Innenstadt mit Hilfe des Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in den kommenden zwölf Jahren öffentliche und private Investitionen in Höhe von knapp 25 Millionen Euro erreichen. Ein Sanierungsbeirat begleitet die Gesamtmaßnahme. 

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    Aktuelle Themen

    Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich online auf der neuen Internetseite der Stadt Northeim ausführlich über das Thema Stadtentwicklung sowie die aktuellen Projekte zu informieren.

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    Die geplante Entnahme von sieben Bäumen auf dem Münsterplatz am 06.03.2024 wird in den Herbst verschoben.

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    Bürgermeister Simon Hartmann hat die Ratsfraktionen, die Bürgerinitiative, den Sanierungsbeirat sowie die Standortgemeinschaft zu einem Erörterungstermin zur Erarbeitung eines Kompromissvorschlages für die Umgestaltung des Münsterplatzes eingeladen.

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    Ab Mittwoch, den 25.10.2023 findet parallel zu den allgemeinen Geschäftsöffnungszeiten der Stadt Northeim, eine sog. Bürgersprechstunde rund um das Thema „Was ist Städtebauförderung“ und zur „Umgestaltung des Münsterplatzes“ statt. Diese findet jeweils am Mittwoch von 9:00 Uhr – 13:00 Uhr im…

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    Weitere Veranstaltungen innerhalb des Anstoßprozesses des Innenstadtmanagements für die Stadt Northeim.

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    Die Entwicklung der Innenstadt ist für die Stadt Northeim ein wichtiges Thema. Es geht darum, die historische Altstadt für modernes Leben und Arbeiten attraktiv zu gestalten und dabei die Erhaltung und Pflege der historischen Gebäude zu unterstützen.

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    Die Neugestaltung des Münsterplatzes als wichtiger Knotenpunkt im Herzen der Innenstadt bleibt ein zentrales Ziel in der Stadtsanierung! Die Pläne zur Neugestaltung bewegen derzeit viele Northeimerinnen und Northeimer, die Politik und die Stadtverwaltung.

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    Ein Kernziel der Stadt Northeim ist es, eine lebenswerte u. attraktive Innenstadt, in der sich alle wohlfühlen u. diese beleben, zu schaffen. Dabei wird die neue Innenstadtmanagerin Jana-Cathérin Weselmann künftig bereits aktive Akteur_innen aus Politik, Verwaltung u. Bürgerschaft unterstützen.

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    Am 15.11.2021 erhielt die Stadt Northeim durch Dr. Ulrike Witt, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung, den Programmaufnahmebescheid für die Städtebauförderung für das Jahr 2021.

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    Häufige Fragen zum Sanierungsbeirat

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    1 Grundsätzliche Fragen zum Thema Beirat

    1.1   Was ist ein Beirat überhaupt?

    Ein Beirat ist ein <link https: de.wikipedia.org wiki gremium>Gremium mit beratender <link https: de.wikipedia.org wiki>Funktion, hat keine <link https: de.wikipedia.org w nicht>Entscheidungsbefugnisse und auch keine direkte <link https: de.wikipedia.org wiki kontrollfunktion>Kontrollfunktion, sondern beschränkt sich auf <link https: de.wikipedia.org wiki beratung>Beratungen und <link https: de.wikipedia.org wiki empfehlung>Empfehlungen.

    Ein Beirat dient der Beteiligung der Betroffenen, der Nutzung externen Sachverstandes, seltenen Spezialwissens (oder z. B. auch lokalen Wissens) und wird von <link https: de.wikipedia.org wiki parlament>Parlamenten und <link https: de.wikipedia.org wiki regierung>Regierungen, <link https: de.wikipedia.org wiki verwaltung>Verwaltungen und <link https: de.wikipedia.org wiki behã¶rde>Behörden, <link https: de.wikipedia.org wiki verein>Vereinen und <link https: de.wikipedia.org wiki>Verbänden sowie natürlich auch von <link https: de.wikipedia.org wiki unternehmen>Unternehmen initiiert um komplexen Aufgaben möglichst umfassend gerecht zu werden und bspw. auch einen ausgewogenen Konsens im Falle von sehr unterschiedlichen Interessenlagen zu ermöglichen.

    Ein Beirat kann aus Vertretern einer bestimmten Gruppe und somit explizit aus „Spezialisten“ für eine bestimmte Thematik (z. B. Klimaforscher) oder Vertretern einer Gruppe besonders Betroffener bestehen. Im Falle der allgemeinen Bürgerbeteiligung kann ein Beirat jedoch auch ganz bewusst gemischt besetzt sein, um so ein möglichst repräsentatives und facettenreiches Spiegelbild der (Stadt-)Gesellschaft abzubilden.  

    Insbesondere im Rahmen der kommunalen Planung gewinnen Beiräte zunehmend an Bedeutung, da hierdurch die Interessen der betroffenen <link https: de.wikipedia.org wiki bã¼rger>Bürger gegenüber der Kommune kommuniziert und die direkte Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht wird.

    Im Falle von größeren Planungen, insbesondere in Innenstädten, wird von Kommunalverwaltungen in der Praxis verstärkt dazu übergegangen aktiv mit Beiräten zu arbeiten, statt die Bürger inhaltlich außen vor zu lassen und abschließend dann vor vollendete Tatsachen zu stellen.

    Allgemein sollen Beiräte immer helfen durch Beteiligung vermeidbaren Fehlentwicklungen vorzubeugen und darüber hinaus möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen.

    1.2   Warum soll es in Northeim einen Sanierungsbeirat geben?

    Anlässlich der Aufnahme der Stadt Northeim in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mit der Gesamtmaßnahme Northeim „Innenstadt“ wurde durch den Rat der Stadt Northeim zur Einrichtung eines Sanierungsbeirates für die Dauer der Durchführung der Gesamtmaßnahme Northeim „Innenstadt“ am 15.03.2018 eine entsprechende Geschäftsordnung beschlossen.

    Denn die Gesamtmaßnahme Northeim „Innenstadt“ sieht gemäß des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) öffentliche und private Investitionen in Höhe von knapp 25 Millionen Euro in einem Zeitraum von 12 Jahren zur Verbesserung und Entwicklung der Northeimer Innenstadt vor, weshalb eine aktive Einbindung der Bürger in dieses umfangreiche und bedeutsame Vorhaben grundsätzlich sinnvoll ist.

    1.3   Was macht der Sanierungsbeirat?

    Der Sanierungsbeirat begleitet die Gesamtmaßnahme Northeim „Innenstadt“, indem Bürger dort ihre Ideen für die Entwicklung der Northeimer Innenstadt einbringen und sich gezielt mit wichtigen Fragen der Durchführung der Sanierung in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befassen können, um dabei dann auch die Belange verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen in der Northeimer Innenstadt einzubeziehen.

    Die Ergebnisse der Arbeit des Sanierungsbeirats werden dann als Empfehlungen in die Beratungen der Fachausschüsse (z. B. Sanierungsausschuss) sowie des Rates der Stadt Northeim eingebracht.  

    1.4   Welche Funktion hat der Sanierungsbeirat genau?

    Der Sanierungsbeirat ist keine „Alibi-Veranstaltung“ zur oberflächlichen Bürgerbeteiligung, sondern ein wichtiger Bestandteil der zur sinnvollen Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlichen Gremien-Struktur!  

    Zwar geben die Stadtverwaltung und der Sanierungsträger in den Sitzungen durch rechtliches und planerisches Fachwissen den Rahmen des theoretisch Möglichen vor, jedoch soll die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen (z. B. Maßnahme des IEK „4.1 b Multifunktionale Umgestaltung Münsterplatz“) mit Hilfe der Eingaben der Bürger erfolgen und auch inhaltlich gemeinsam mit ihnen erarbeitet werden.

    So sollen die Northeimer Bürger als Planungsbetroffene ihre Nutzeransprüche und lokales Wissen einbringen, was wiederum der Stadtverwaltung dabei hilft „passgenaue“, zeitgemäße und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln und vor allem auch kostenintensive und nutzlose Fehlplanungen zu vermeiden.

    Der Sanierungsbeirat stellt somit die Schnittstelle zwischen der sog. „Projektgruppe“ (Stadtverwaltung + Sanierungsträger) und den Bürgern dar und hat die Funktionen eines Ideengebers, Innovators und gleichzeitig eine wichtige Sicherungsfunktion im Umsetzungsprozess der Gesamtmaßnahme Northeim „Innenstadt“.

    1.5   Wer sitzt im Sanierungsbeirat?

    Der Sanierungsbeirat ist das Gremium der Northeimer Bürger, die keine eigene politische Funktion haben und die daran interessiert sind aktiv an der Entwicklung der Northeimer Innenstadt mitzuarbeiten.

    Die stimmberechtigten Mitglieder sind Bürger der Stadt Northeim und haben dementsprechend ihren Erstwohnsitz entweder in der Northeimer Kernstadt oder in den Northeimer Ortschaften.

    1.6   Wie groß ist der Sanierungsbeirat?

    Der Sanierungsbeirat besteht aus max. 20 stimmberechtigten Mitgliedern. Hinzu kommen noch Vertreter der Verwaltung und des Sanierungsträgers, die jedoch kein Stimmrecht haben, sondern lediglich den organisatorischen Rahmen sowie fachliche Unterstützung liefern.

    1.7   Was ist die formale Grundlage des Sanierungsbeirates?

    Die formale Grundlage des Sanierungsbeirates ist die Geschäftsordnung. Sie ist unter der folgenden Adresse zu finden:

    <link http: www.northeim.de wirtschaft-bauen staedtebaufoerderung.html>www.northeim.de/wirtschaft-bauen/staedtebaufoerderung.html

    Gleichzeitig kann die Geschäftsordnung auch an den folgenden Orten eingesehen werden:

    Bürgerbüro der Stadt Northeim (Am Münster 30 (St. Blasien-Gebäude)

    Montag 8.30 – 13.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

    Dienstag 8.30 – 13.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

    Mittwoch 8.30 – 13.00 Uhr

    Donnerstag 8.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

    Freitag 8.30 – 13.00

    und jeden 1. Samstag im Monat 10.00 – 13.00 Uhr

    Tel.: 05551 / 966 – 410

    Information Rathaus (Haupteingang) (Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim)

    Montag - Donnerstag 7.30 - 16.00 Uhr

    Terminvereinbarung bis 18.00 Uhr

    Freitag 7.30 - 13.00 Uhr

    Terminvereinbarung bis 16.00 Uhr

    Tel.: 05551 / 966 – 0

    Stabsstelle Städtebauförderung (Rathaus, Zimmer 336/337, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim)

    Montag – Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr

    Freitag 8.00 – 13.00 Uhr

    Tel. 05551 / 966 – 334

    E-Mail: gebehenne@northeim.de

     

    ·        2   Hürden & Einschränkungen

    2.1   Was muss ich erfüllen, um im Sanierungsbeirat mitarbeiten zu können?

    1.       Ich bin Bürger der Stadt Northeim und habe meinen Erstwohnsitz entweder in der Northeimer Kernstadt oder in einer Northeimer Ortschaft.

    2.       Ich bin kein politischer Funktionsträger (die bloße Mitgliedschaft in einer politischen Partei ist aber natürlich kein Ausschlusskriterium!).

    2.2   Muss ich volljährig sein um im Sanierungsbeirat mitarbeiten zu können?

    Nein, muss ich nicht. Die Meinungen und Wünsche sowie Ideen junger Menschen sind ausdrücklich erwünscht! Ein Mindestalter von ca. 14 Jahren wird jedoch empfohlen, um den Beiträgen und Diskussionen folgen zu können.

    2.3   Brauche ich einen Computer oder das Internet um im Sanierungsbeirat mitarbeiten zu können?

    Nein, brauche ich nicht. Die Information der Mitglieder des Sanierungsbeirates (z. B. über Sitzungstermine)  geschieht auf Wunsch auch ganz klassisch per Post oder Telefon.

    3   Bewerbungsverfahren

    3.1   Wie bekomme ich einen „Sitz“ im Sanierungsbeirat?

    Die Bewerbung für einen Sitz im Sanierungsbeirat erfolgt über ein von der Verwaltung organisiertes und über lokale Medien sowie die Internetseite der Stadt kommuniziertes Bewerbungsverfahren.

    Also: Einfach den Bewerbungsbogen online ausfüllen und per E-Mail abschicken oder den „klassischen“ Bewerbungsbogen aus Papier ausfüllen und abschicken / abgeben und dann Daumen drücken. 

    3.2   Wann beginnt das Bewerbungsverfahren für den Sanierungsbeirat?

    Die Abgabe der Bewerbungsbögen ist ab sofort und noch bis Mittwoch, den 13.06.2018 möglich.

    3.3   Wo sind die „klassischen“ Bewerbungsbögen aus Papier erhältlich und wo kann ich diese abgeben?

    ·         Bürgerbüro der Stadt Northeim (Am Münster 30 (St. Blasien-Gebäude))


    Montag 8.30 – 13.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
    Dienstag 8.30 – 13.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
    Mittwoch 8.30 – 13.00 Uhr
    Donnerstag 8.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
    Freitag 8.30 – 13.00
    und jeden 1. Samstag im Monat 10.00 – 13.00 Uhr

    Tel.: 05551 / 966 – 410

    ·         Information Rathaus (Haupteingang) (Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim)

    Montag - Donnerstag 7.30 - 16.00 Uhr
    Terminvereinbarung bis 18.00 Uhr
    Freitag 7.30 - 13.00 Uhr
    Terminvereinbarung bis 16.00 Uhr

    Tel.: 05551 / 966 – 0

    ·         Stabsstelle Städtebauförderung (Rathaus, Zimmer 336/337, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim)

    Montag – Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
    Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
    Tel. 05551 / 966 – 334
    E-Mail: gebehenne@northeim.de

    Die Unterlagen können auch per Post an die Stadt Northeim (Stabsstelle Städtebauförderung) Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, gesandt werden.

    3.5   Wo ist der Online-Bewerbungsbogen erhältlich?

    Der Online-Bewerbungsbogen ist als Download auf der Homepage der Stadt Northeim bei der Stabsstelle Städtebauförderung bereitgestellt.

    <link https: www.northeim.de wirtschaft-bauen staedtebaufoerderung sanierungsbeirat.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.northeim.de/wirtschaft-bauen/staedtebaufoerderung/sanierungsbeirat.html

    3.6   Wie benutze ich den Online-Bewerbungsbogen?

    • Herunterladen und am PC ausfüllen und als PDF (auch ohne Unterschrift gültig) senden wie nachstehend beschrieben oder
    • Ausdrucken und Ausfüllen, Unterschreiben, Einscannen,
      als PDF im Anhang einer E-Mail mit dem Titel „Bewerbung Sanierungsbeirat“ an folgende Adresse schicken: gebehenne@northeim.de 

    3.7   Wie fülle ich den Bewerbungsbogen richtig aus?

    Jedem Bewerbungsbogen ist eine genaue Anleitung beigefügt.

    3.8   Was passiert mit meinen Daten?

    Es gilt die „Datenschutzerklärung der Stadt Northeim“, diese ist nachzulesen auf der Homepage der Stadt Northeim:

    <link https: www.northeim.de datenschutz.html>www.northeim.de/datenschutz.html

    Gleichzeitig liegt die „Datenschutzerklärung der Stadt Northeim“ auch an den Ausgabestellen für die „klassischen“ Bewerbungsbögen aus Papier (Information Rathaus, Bürgerbüro, Stabsstelle Städtebauförderung) aus und kann dort eingesehen werden.

    Das Wichtigste zum Umgang mit meinen Daten:

    Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

    Beim öffentlichen Losverfahren wird ausschließlich der Name des ausgelosten Sanierungsbeiratsmitglieds öffentlich verkündet, nicht mehr.

    Meine Daten werden nur anlassbezogen zur Besetzung des Sanierungsbeirates verwendet und auch nur bis zum 30.06.2018 gespeichert.

    Die Daten werden nach dem 30.06.2018 umgehend wieder gelöscht, es sei denn, dass ich einen Sitz im Sanierungsbeirat erhalten habe oder durch Ankreuzen der Erklärung auf dem Bewerbungsbogen einer Speicherung zum Zweck der Erstellung der Liste für das sog. Nachrückverfahren für einen Zeitraum von 2 Jahren ausdrücklich zugestimmt habe. Nach Ablauf dieser 2 Jahre werden auch die Daten der Sanierungsbeiratsmitglieder und die Daten auf der Liste für das Nachrückverfahren am 30.06.2020 endgültig gelöscht und es findet ein neues Bewerbungsverfahren statt.

    3.9   Wann muss ich meinen Bewerbungsbogen spätestens abgeben?

    Die Bewerbungsbögen müssen spätestens am 13.06.2018 bei den genannten Stellen abgegeben oder per Post dort angekommen sein, damit sie berücksichtigt werden können.

    3.10   Wann und wo entsteht der Sanierungsbeirat?

    Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens wird in der 4. Sitzung des Sanierungsausschusses am 14.06.18 um 20.00h im Bürgersaal (Am Münster 30) durch öffentliches Losverfahren die Zusammensetzung des Sanierungsbeirats bestimmt und es erfolgt die Feststellung der zukünftigen Mitglieder.

    3.11   Wie funktioniert das Losverfahren zur Besetzung des Sanierungsbeirates genau?

    Gemäß der Geschäftsordnung des Sanierungsbeirates ist unter der Voraussetzung, dass ausreichend Bewerbungen eingehen, im Interesse einer ausgewogenen Zusammensetzung des Sanierungsbeirats das Losverfahren so zu organisieren, dass vorrangig die folgende Mitgliederkonstellation erreicht wird: 

    „Kategorien“

    Anwohner (aus dem Sanierungsgebiet) (= 3 Sitze)

    Eigentümer (von Wohn-/Gewerbeflächen oder von Grundstücken im Sanierungsgebiet) (= 3 Sitze)   

    Soziale Einrichtungen (im Sanierungsgebiet) (= 1 Sitz)   

    Kirche (im Sanierungsgebiet) (= 1 Sitz)

    Einzelhandel (im Sanierungsgebiet) (= 3 Sitze)

    Dienstleistung (im Sanierungsgebiet) (= 3 Sitze)

    Sonstige Gewerbetreibende (im Sanierungsgebiet) (= 2 Sitze)

    Kunden (aus der Northeimer Kernstadt sowie aus den Northeimer Ortschaften) (= 2 Sitze) 

    Schüler (aus der Northeimer Kernstadt sowie aus den Northeimer Ortschaften) (= 2 Sitze)

    Bereits beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens muss jeder Bürger eine „Kategorie“ ankreuzen die seinen individuellen Eigenschaften entspricht.

    Wichtig ist, dass nur eine Kategorie angekreuzt wird, auch wenn ein Bürger vielleicht gleich die Eigenschaft mehrerer Kategorien erfüllt!

    In einem solchen Fall besteht eine Wahlmöglichkeit. Entscheidend ist, dass nicht mehr als eine Kategorie angekreuzt wird, damit die Bewerbung beim Losverfahren zugeordnet und berücksichtigt werden kann.  

    Beispiele zur Erläuterung:

    1. Ich wohne in der Northeimer Kernstadt, jedoch nicht im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (s. Karte der Sanierungssatzung). Allerdings kaufe ich gelegentlich in den Geschäften ein, die im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ liegen. Dadurch erfülle ich die Eigenschaft der Kategorie „Kunden“ und kreuze diese an.
    2. Ich betreibe einen Laden im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und wohne gleichzeitig auch direkt über meinem Laden. Dadurch erfülle ich die Eigenschaften der Kategorien „Einzelhandel“ und auch „Anwohner“. So erfülle ich die Eigenschaft von gleich zwei Kategorien und muss mich daher entscheiden für welche Kategorie ich mich bewerben möchte.

    Tipp: In einem solchen Fall sollte ich mich selbst fragen, in welcher Kategorie ich mich ganz besonders als „lokaler Experte“ sehe und ob ich lieber die Belange der Einzelhändler oder die der Anwohner im Sanierungsgebiet bei den Sitzungen des Sanierungsbeirates vertreten möchte und mich dementsprechend für die passendste Kategorie entscheiden. 

    Beim eigentlichen Losverfahren werden in der Sitzung des Sanierungsausschusses am 14.06.2018 im Bürgersaal (Am Münster 30) um 20.00h von der Ausschussvorsitzenden aus allen eingegangenen Bewerbungen dann so lange Namen gezogen, bis in jeder „Kategorie“ alle Sitze vergeben sind.

    Namen die sich auf eine Kategorie beziehen, in der bereits alle Sitze vergeben sind, kommen auf Wunsch auf die Liste für das sog. Nachrückverfahren die immer dann zum Tragen kommt, wenn innerhalb der kommenden 2 Jahre ein Sitz im Sanierungsbeirat durch ein mögliches Ausscheiden eines Mitglieds neu besetzt werden muss.  

    Wenn ich möchte, dass mein Name auf die Liste für das sog. Nachrückverfahren aufgenommen werden soll, muss ich diesen Wunsch auf dem Bewerbungsbogen ankreuzen, damit meine Daten hierfür gespeichert werden dürfen. Wenn ich diesen Wunsch auf dem Bewerbungsbogen nicht ankreuze, werden meine Daten nach dem 30.06.2018 unmittelbar wieder vernichtet. 

    3.12   Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

    Die Auslosung im Rahmen der 4. Sitzung des Sanierungsausschusses am 14.06.18 um 20.00h im Bürgersaal (Am Münster 30)  ist öffentlich und „live“, selbstverständlich werden die ausgelosten Mitglieder aber auch umgehend direkt per E-Mail / Post / Telefon kontaktiert. 

    4   Termine des Sanierungsbeirats

    4.1   Wann und wo ist die erste Sitzung des Sanierungsbeirats?

    Am Montag 25.06.2018 um 18.00h im Bürgersaal (Am Münster 30)

    4.2   Wie oft trifft sich der Sanierungsbeirat?

    Der gewöhnliche Sitzungsturnus ist quartalsweise, also ungefähr alle 3 Monate. 

    Zusätzlich zu den vierteljährlichen Sitzungsterminen können themenbezogen Arbeitsgruppen zu den 6 Haupthandlungsfeldern der Gesamtmaßnahme Northeim „Innenstadt“  gebildet werden.

    Die 6 Haupthandlungsfelder sind:

    1 Vorbereitende Planungen, Beteiligung und Management/Sicherung des Ortskerns als zentralen Versorgungsbereich

    2 Einzelhandel, Dienstleistungen und Handwerk.

    3 Modernisierung und Instandsetzung stadtbildprägender Gebäude / Qualifizierung des Wohnumfeldes

    4 Öffentlicher Raum, Baukultur und Stadtgestalt

    5 Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen

    6 Mobilität und Verkehr

    Die Bildung der Arbeitsgruppen erfolgt bedarfsweise und in Abstimmung mit den beratenden Mitgliedern.

    4.3   Wie erfahre ich (als Mitglied) den genauen Termin und Inhalt einer Sitzung?

    Der Sanierungsbeirat wird von der Verwaltung per E-Mail an die stimmberechtigten Mitglieder (falls dies von diesen gewünscht wird auch schriftlich) einberufen. 

    Die Ladungsfrist beträgt 10 Tage. 

    In dringenden Einzelfällen kann die Ladungsfrist bis auf 7 Tage abgekürzt werden. In einem solchen Fall wird in der Ladung auf die Verkürzung hingewiesen. 

    4.4   Für wie lange kann man Mitglied des Sanierungsbeirats sein?

    Alle 2 Jahre werden 15 der 20 Sitze im Sanierungsbeirat durch Losverfahren neu besetzt, damit auch andere engagierte Bürger die Chance zur Mitwirkung erhalten.

    5 Mitglieder des Sanierungsbeirates werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Sanierungsbeirates für die jeweils kommende Periode für den Verbleib im Sanierungsbeirat gewählt und gehören (falls sie möchten) diesem dann zunächst für weitere 2 Jahre an.  

    4.5   Was sind meine Pflichten als Mitglied des Sanierungsbeirats?

    Die Sanierungsbeiratsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Sanierungsbeirats teil und tragen sich in die Anwesenheitsliste ein.  

    4.6   Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit im Sanierungsbeirat?

    Leider nein, eine Entschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen erfolgt nicht.

    Der Lohn ist die Gewissheit, aktiv zur zukunftsfähigen und qualitativen Verbesserung seiner Heimat bzw. seines Lebensmittelpunktes beizutragen und eigene Vorstellungen einbringen zu können.

    Die Tätigkeit im Sanierungsbeirat kann (z. B. für die Verwendung in Bewerbungsmappen im Rahmen der Ausbildungsplatz- / Jobsuche) auf Wunsch jedoch gern schriftlich bestätigt werden.  

    4.7   Was soll ich machen, wenn ich an einer Sitzung einmal nicht teilnehmen kann?

    Sanierungsbeiratsmitglieder, die an einer Sitzung nicht oder nicht rechtzeitig teilnehmen, unterrichten die Verwaltung i. d. R. eine Woche vor der Sitzung.  

    Stimmberechtigte Mitglieder des Sanierungsbeirates die einer Sitzung wiederholt, also 2x in Folge fern bleiben ohne die Verwaltung vorher jeweils rechtzeitig zu informieren oder die an 3 Sitzungen einer Periode nicht teilnehmen, unabhängig davon ob sie dies jeweils zuvor rechtzeitig mitgeteilt haben, verlieren automatisch ihren Sitz im Sanierungsbeirat.

    4.8   Was ist, wenn ich bereits vor Ablauf der 2-jährigen Mitgliedschaft nicht mehr im Sanierungsbeirat mitarbeiten kann oder will?

    Die Tätigkeit im Sanierungsbeirat ist ehrenamtlich und freiwillig, wer aufhören muss oder will kann das jederzeit sagen (hierfür reicht eine formlose Willenserklärung).

    Aber: Damit der Sanierungsbeirat auch arbeits- und beschlussfähig ist, müssen bei jeder Sitzung mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. 

    Daher ist es wichtig, dass die Mitglieder zu den vierteljährlichen Treffen auch anwesend sind!

    5   Organisation

    5.1   Wer organisiert die Arbeit des Sanierungsbeirates?

    Neben den 20 stimmberechtigten Mitgliedern gehören auch sog. „beratende Mitglieder“ zum Sanierungs­beirat. Dies sind Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Vertreter des mit der Umsetzung der Gesamt­maßnahme Northeim „Innenstadt“ beauftragten Sanierungsträgers. 

    Die beratenden Mitglieder haben kein Stimmrecht, jedoch übernehmen sie die Aufgabe der Leitung der Beiratssitzungen.

    5.2   Gibt es einen Vorsitzenden im Sanierungsbeirat?

    Nein, einen Vorsitzenden gibt es nicht. 

    5.3   Was passiert mit den Ergebnissen der Arbeit im Sanierungsbeirat?

    Ãœber die Sitzung wird von den beratenden Mitgliedern ein Ergebnisprotokoll gefertigt, welches den Mitgliedern zugeht. 

    Nach der Beratung gibt der Sanierungsbeirat eine Empfehlung für die beschlussfassenden Gremien ab.  

    Die mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden durch den Sanierungsbeirat gefassten Beschlüsse werden als Empfehlungen in die Beratungen der Fachausschüsse sowie des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Northeim einbezogen. 

    Hierbei wird nicht nur der gefasste Beschluss sondern auch das genaue Stimmenverhältnis in die betreffenden Gremien übermittelt.

    5.4  Welche personelle Verbindung besteht zwischen dem Sanierungsbeirat und dem  Sanierungsausschuss?

    Der Sanierungsbeirat wählt jeweils nach seiner Besetzung durch Losverfahren für die Dauer von 2 Jahren aus seiner Mitte zwei Vertreter, die in den Sanierungsausschuss der Stadt Northeim als beratende Mitglieder entsandt werden sollen.

    6   Infos für interessierte Nicht-Mitglieder

    6.1   Darf ich auch zu den Sitzungen kommen, wenn ich kein Mitglied des Sanierungsbeirats bin?

    Aber klar! Die Sitzungen sind öffentlich,  soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.  

    Sitzungen des Sanierungsbeirats können dafür in einen öffentlichen- und einen nichtöffentlichen Teil unterteilt werden. 

    6.2   In welcher Form darf ich als Nicht-Mitglied an den Sitzungen des Sanierungsbeirates teilnehmen?

    Zu Anfang und zum Schluss der Sanierungsbeiratssitzungen soll den Einwohnern und Einwohnerinnen der Northeimer Kernstadt und der Northeimer Ortschaften Gelegenheit gegeben werden, Themen anzusprechen, die das Sanierungsgebiet Northeim „Innenstadt“ betreffen. 

    Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Northeimer Kernstadt und der Northeimer Ortschaften, im Sanierungsgebiet Northeim „Innenstadt“ tätige Gewerbetreibende sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohn- oder Gewerbeflächen oder von Grundstücken im Sanierungsgebiet Northeim „Innenstadt“ sind berechtigt, Wortbeiträge und Fragen zu Beratungsgegenständen der laufenden Beiratssitzung vorzutragen. 

    Im Bedarfsfall kann eine Sanierungsbeiratssitzung von der Sitzungsleitung unterbrochen werden, wenn zu einem einzelnen Beratungsgegenstand eine offene Diskussion erforderlich erscheint.

    Die Redezeit beträgt je Wortbeitrag und Frage höchstens 3 Minuten. 

    Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Northeimer Kernstadt und der Northeimer Ortschaften, jeder im Sanierungsgebiet Northeim „Innenstadt“ tätige Gewerbetreibende sowie jeder Eigentümer und jede Eigentümerin von Wohn- oder Gewerbeflächen oder von Grundstücken im Sanierungsgebiet Northeim „Innenstadt“  darf insgesamt maximal 2 Wortbeiträge oder 2 Fragen pro Sitzung vortragen bzw. stellen. 

    Der Sanierungsbeirat kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten durch gesonderten Beschluss den Zuhörern Rederecht erteilen. 

    6.3  Wie erfahre ich auch als Nicht-Mitglied trotzdem von den geplanten Sitzungen des Sanierungsbeirats?

    Die Einberufung zu den öffentlichen Beiratssitzungen wird in der Tagespresse sowie auf der Internetseite der Stadt Northeim rechtzeitig bekannt gegeben. 

    7   Ansprechpartner / Hilfe

    An wen kann ich mich wenden, wenn ich trotzdem noch Fragen zum Sanierungsbeirat oder zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens habe?

    Für sämtliche Fragen rund um das Thema Sanierungsbeirat steht Herr Christian Gebehenne als Ansprechpartner zur Verfügung.

    - Stabsstelle Städtebauförderung -

    Scharnhorstplatz 1

    Zimmer 336/337

    Tel.: 05551 / 966 334

    <link>gebehenne@northeim.de

    Diese Informationen finden Sie auch<link file:20180 download sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für den Download hier als pdf-Datei zum Downloaden.